Deutschland

90 Jahre ohne Soziale Selbstverwaltung: Eine Rückkehr zur Demokratie

Die Bedeutung der Sozialen Selbstverwaltung für den Sozialstaat

Am 5. Juli 1934 wurde ein entscheidendes Gesetz verabschiedet, das alle Formen der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung beseitigte. 90 Jahre später erinnert der Aufsichtsrat des AOK-Bundesverbandes an dieses wichtige Ereignis, das die Soziale Selbstverwaltung für viele Jahre beendete.

Die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung spielte eine bedeutende Rolle, da sie einen Ausgleich der Interessen von Arbeitgebern und Beschäftigten schaffte. Knut Lambertin, Vorsitzender des Aufsichtsrates, betont die Wichtigkeit dieses Prinzips für die Verwirklichung des sozialen Rechtsstaates und den Erhalt des sozialen Friedens. Dr. Susanne Wagenmann, Aufsichtsratsvorsitzende für die Arbeitgeberseite, hebt hervor, dass die Soziale Selbstverwaltung eine wichtige Säule unserer Demokratie und unseres Sozialstaates darstellt.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde die Soziale Selbstverwaltung wieder eingeführt, um sicherzustellen, dass über Wahlen legitimierte Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten und Arbeitgeber die Sozialversicherungsträger verwalten. Die Sozialwahlen haben kürzlich stattgefunden, und die neuen Verwaltungsräte der AOKs sowie der Aufsichtsrat des AOK-Bundesverbandes haben ihre Arbeit aufgenommen.

Die Selbstverwaltung steht für Werte wie Respekt, Entscheidungen gegen Diskriminierung und Rassismus sowie für die Förderung des sozialen Friedens. Sie ist ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Sozialstaates und trägt dazu bei, die Interessen der Versicherten und Arbeitgeber gleichermaßen zu vertreten.

Weiterführung der Selbstverwaltung der AOK

Der AOK-Bundesverband setzt weiterhin auf die Soziale Selbstverwaltung als Grundprinzip seiner Organisation. Dr. Susanne Wagenmann und Knut Lambertin wurden als Vorsitzende des Aufsichtsrates im Amt bestätigt und werden die Interessen der Arbeitgeber- und Versichertenseite für weitere sechs Jahre vertreten.

Die Soziale Selbstverwaltung bleibt somit ein wichtiger Bestandteil des AOK-Bundesverbandes und trägt maßgeblich zur Stabilität und demokratischen Legitimation der Sozialversicherung bei.

NAG

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