DeutschlandWorms

Alles zum Kindesunterhalt: Was Azubis und Eltern wissen müssen

Im August beginnen die neuen Ausbildungsjahre in Deutschland, und mit dem bundesweiten Mindestlohn von 649 Euro für Auszubildende, der seit dem 1. Januar 2020 gilt, müssen Eltern und Azubis klären, wie sich dieses Einkommen auf den Kindesunterhalt auswirkt und was bei der Berechnung zu beachten ist.

Der Beginn eines neuen Ausbildungsjahres in Deutschland hat nicht nur Auswirkungen auf die jungen Auszubildenden, sondern auch auf die finanziellen Verpflichtungen ihrer Eltern. Ab dem 1. August starten zahlreiche Auszubildende in verschiedenen Branchen ihren neuen Lebensabschnitt. Dies wirft die wichtige Frage auf, wie sich das Einkommen der Auszubildenden auf den Kindesunterhalt auswirkt und welche Regelungen dabei zu beachten sind.

Betreuung und Unterhalt – Ein differenziertes System

Ein zentraler Aspekt bei der Berechnung des Kindesunterhalts ist, ob das Kind bei einem Elternteil oder aber in einer eigenen Wohnung lebt. Im Wechselmodell, in dem beide Elternteile das Kind betreuen, wird der Unterhaltsbedarf des Kindes auf Grundlage der Einkommensverhältnisse beider Elternteile ermittelt. Diese Regelung sorgt dafür, dass der finanzielle Bedarf gleichmäßig verteilt wird.

Mindestausbildungsvergütungen 2023 und 2024

Die Ausbildungsvergütungen sind in den letzten Jahren gestiegen. Im Jahr 2023 beträgt die Mindestausbildungsvergütung im ersten Lehrjahr beispielsweise 620 Euro und im Jahr 2024 649 Euro. Diese Beträge können einen erheblichen Einfluss auf den Unterhaltsanspruch des Kindes haben. Gerade für Eltern, deren Kinder in Bereichen ohne Tarifverträge ausgebildet werden, stellt diese Vergütung eine wichtige finanzielle Grundlage dar.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen

Die Anrechnung des Einkommens eines Auszubildenden auf seinen Unterhaltsbedarf erfolgt gemäß den Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 1602 Abs. II BGB). Dies bedeutet, dass das eigene Einkommen des Kindes den Unterhaltsanspruch senkt, solange es aus seiner eigenen Vergütung nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Hierbei wird auch das Kindergeld berücksichtigt.

Praktische Beispiele zur Verdeutlichung

Ein Beispiel verdeutlicht, wie die Anrechnung funktioniert: Tom, 18 Jahre alt, beginnt seine Ausbildung als Kfz-Mechaniker und erhält im ersten Lehrjahr eine Ausbildungsvergütung von 649 Euro. Lebt Tom noch bei seiner Mutter, wird sein Anspruch auf Kindesunterhalt berücksichtigt. Laut der Düsseldorfer Tabelle stünde ihm 724 Euro zu. Nach Anrechnung seines Einkommens und des Kindergeldes von 125 Euro hätte Tom letztlich noch Anspruch auf 50 Euro Unterhalt von seinem Vater.

Im Vergleich dazu, wenn Tom in eine eigene Wohnung gezogen ist, verändert sich die Berechnung erheblich. Bei einem Anspruch von 930 Euro und Anrechnung des Kindergeldes müssen seine Eltern, je nach Einkommensverhältnissen, anteilig mehr Unterhalt leisten.

Wichtige Überlegungen für Eltern

Eltern sollten sich bewusst sein, dass die Gesetzeslage auch Möglichkeiten zur Verbesserung ihrer finanziellen Situation bietet. Eine fachkundige Unterhaltsberechnung kann helfen, Missverständnisse zu vermeiden und sicherzustellen, dass jeder Elternteil seinen fairen Anteil trägt. Dienste wie iurFRIEND bieten unterstützende Berechnungen an, um die Ansprüche ordentlich und rechtskonform zu ermitteln.

Fazit

Die neuen Ausbildungsjahre bringen nicht nur für die Auszubildenden, sondern auch für ihre Eltern zahlreiche Veränderungen mit sich. Die wirtschaftliche Planung und die korrekte Berechnung des Unterhalts sind von zentraler Bedeutung, um die finanzielle Belastung fair zu verteilen. In Anbetracht der rechtlichen Vorgaben und den praktischen Beispielen wird deutlich, dass es wichtig ist, gut informiert und rechtzeitig zu handeln.

NAG

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"