Baden-WürttembergDeutschlandHeilbronnSchwäbisch Hall

Bausparern droht Rückzahlung: So holen Sie sich Ihr Geld zurück!

Bausparer aufgepasst! Eine bahnbrechende Entscheidung des Landgerichts Heilbronn könnte Millionen von Kund:innen der Bausparkasse Schwäbisch Hall Geld zurückbringen! In einem Urteil wurde festgestellt, dass die Gebühren für die Verwaltung von Riester-Bausparverträgen nicht rechtmäßig sind und damit viele Bausparer zu Unrecht zur Kasse gebeten wurden. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erreicht mit dieser Klage, dass unzulässige Entgelte von jährlich 18 Euro zurückgefordert werden können. Ein Aufatmen für viele, die sich um ihr hart erarbeitetes Geld kümmern.

Ziel der Verbraucherzentralen ist es, auch ältere Forderungen aus der Ansparphase geltend zu machen. Aber Achtung! Nicht alle Bausparkassen erstatten Rückzahlungen über die letzten drei Jahre hinaus. Hier wird es spannend, denn die unklare Rechtslage scheint von den Kassen ausgenutzt zu werden. Verbraucher sollten aktiv werden und ihr Recht auf Rückzahlung auch für frühere Jahre einfordern. Mehr Hintergrundinformationen könnt ihr in einem ausführlichen Bericht auf www.steuertipps.de nachlesen.

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"