Die Bestattungskultur in Deutschland verändert sich stetig und wirft immer wieder besondere Herausforderungen auf. In Friedrichshafen fand kürzlich eine ungewöhnliche Trauerfeier für zwei Verstorbene statt, die sich zu Lebzeiten nicht kannten, aber ein ähnliches Schicksal teilten. Beide lebten einsam in verwahrlosten Wohnungen und wurden erst Tage nach ihrem Tod entdeckt. Die Gemeinde übernahm die Bestattung, da keine Angehörigen mehr zur Verfügung standen, was immer häufiger vorkommt.
Die Verantwortung der Kommunen
Die Zahl der ordnungsrechtlichen Bestattungen in Friedrichshafen steigt jährlich an, da immer öfter die Kommunen die Last der Bestattung tragen müssen. Gründe dafür sind vielfältig, von fehlenden Angehörigen bis zu finanziellen Problemen. Laut dem Bestattungsgesetz von Baden-Württemberg müssen Verstorbene bestattet werden, und in vielen Fällen sind die Kommunen gezwungen, einzuspringen, wenn keine Angehörigen gefunden werden können.
Herausforderungen für Alleinstehende
Das Bestattungsgesetz schreibt vor, dass die Kosten für die Bestattung von den Angehörigen getragen werden müssen. Wenn dies aus finanziellen Gründen nicht möglich ist, kann ein Zuschuss beim Sozialamt beantragt werden. In Friedrichshafen wurden im vergangenen Jahr 30 solcher Anträge gestellt. Es ist daher ratsam, seinen letzten Willen frühzeitig zu regeln und die finanziellen Mittel entsprechend zu sichern, um sicherzustellen, dass die Bestattung nach den eigenen Wünschen erfolgt.
Herausforderungen im Nachlassgericht
Neben den finanziellen Aspekten gibt es auch Herausforderungen in den Nachlassgerichten, die oft zu erheblichen Verzögerungen führen. Ein Fall wurde berichtet, in dem eine Urne erst nach einem dreiviertel Jahr beigesetzt wurde, da das Nachlassgericht noch keine Entscheidung über das Erbe getroffen hatte. Es ist wichtig, dass die gesetzliche Betreuung erst nach der Bestattung endet, um sicherzustellen, dass die letzten Wünsche des Verstorbenen respektiert werden.
Es ist daher ratsam, frühzeitig Vorsorge für den Sterbefall zu treffen, sei es durch ein Testament, eine Bestattungsverfügung oder einen Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsinstitut. Nur so kann sichergestellt werden, dass der letzte Wille respektiert und die Bestattung nach den eigenen Vorstellungen durchgeführt wird. Es ist von großer Bedeutung, diese Angelegenheiten frühzeitig zu regeln, um unnötige Belastungen für die Hinterbliebenen zu vermeiden.
– NAG