Der Bund Naturschutz (BN) hat Klage gegen eine Allgemeinverfügung des Landratsamts Oberallgäu eingereicht, die den Abschuss von Bibern erleichtert. In einem Eilverfahren will der BN das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg anfechten. Die umstrittene Regelung erlaubt das Erlegen von Bibern ohne Einzelgenehmigung in der Nähe von gewerblich genutzten Fischteichen und wesentlichen Verkehrswegen. Bei Tauwetter dürfen zudem unbesetzte Biberdämme beseitigt werden.
Der BN kritisiert diese Maßnahme als eine „Generalabschussgenehmigung“ und sieht die Regelung als maßlos und über den rechtlichen Rahmen hinausgehend. Thomas Frey, Regionalreferent des BN, betont, dass diese Entscheidung auf einer viel zu großen Fläche gilt. Das Landratsamt verteidigt die Verfügung mit dem Hinweis auf die Vermeidung wirtschaftlicher Schäden und die öffentliche Sicherheit. Landrätin Indra Baier-Müller (Freie Wähler) weist darauf hin, dass es nicht um eine Dezimierung der Biberpopulation gehe, sondern um die Behebung bestehender Gefahren.