Katholische Bistümer: Für Missbrauchsopfer keine Obergrenze bei Entschädigungen
Die Diskussion über Entschädigungszahlungen an Missbrauchsopfer durch die katholischen Bistümer in Deutschland hat zu Beginn des Jahres für Aufsehen gesorgt. Ein Vorfall im Bistum Augsburg löste Debatte aus und zeigt, wie die Bistümer derzeit mit der Frage der Entschädigungshöhe umgehen.
Individuelle Gutachten für hohe Entschädigungen
Laut einer Umfrage der „Augsburger Allgemeinen“ existiert in den 27 Bistümern und Erzbistümern keine festgelegte Obergrenze für Entschädigungszahlungen an Missbrauchsopfer. Einzelne Diözesen erstellen jedoch individuelle Gutachten, insbesondere bei höheren Zahlungen.
Das Bistum Augsburg stand im Fokus, als Bischof Bertram Meier zu Beginn des Jahres die Zahlung von 150.000 Euro an einen Missbrauchsopfer zunächst blockierte. Obwohl die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen ihm diese Summe zugesprochen hatte, weigerte sich Meier zunächst. Nach heftiger Kritik zahlte das Bistum letztendlich doch, betonte jedoch die Notwendigkeit einer weiteren Diskussion über die Leistungshöhen.
Keine festgelegten Höchstgrenzen
Sowohl das Bistum Augsburg als auch das Bistum Eichstätt betonen, dass bisher keine festen Obergrenzen für Entschädigungen festgelegt wurden. Die Festlegungen basieren auf den Empfehlungen der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen. Derzeit gibt es keine Überlegungen, Höchstgrenzen festzulegen.
Ein ähnlicher Ansatz wird von den Bistümern Limburg, Trier und Regensburg verfolgt, die in Einzelfällen Gutachten zur Plausibilisierung der Entschädigungszahlungen einholen.
Missbrauchsbeauftragte treten zurück
Ende April traten zwei der drei Missbrauchsbeauftragten im Bistum Augsburg zurück, da sie Schwierigkeiten in ihrer Arbeit erlebten. Sie kritisierten das Aussetzen von Problemen und das mangelnde Interesse der Bistumsleitung. Ähnliche Probleme gab es im Bistum Osnabrück, wo die Missbrauchsbeauftragte aus persönlichen Gründen zurücktrat.
Die Situation in den Bistümern zeigt, dass trotz Fortschritten in der Entschädigung von Missbrauchsopfern noch Herausforderungen bestehen und ein intensiver Austausch erforderlich ist, um angemessene Lösungen zu finden.
– NAG