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Blauzungenkrankheit: Ausbruch im Landkreis Gifhorn alarmiert Tierhalter

Am 12. Oktober 2023 wurde im Landkreis Gifhorn der erste Fall der Blauzungenkrankheit des Serotyps 3 bei Schafen bestätigt, was auf eine besorgniserregende Ausbreitung der Tierseuche in Deutschland hinweist und die Tierhalter zur Vorsicht und Impfmaßnahmen anregt.

Der Ausbruch der Blauzungenkrankheit mit dem Serotyp 3 (BTV-3) seit Oktober 2023 zeigt, wie schnell und unvorhersehbar tierische Seuchen in Deutschland auftreten können. Foto: robbinsbox – stock.adobe.com

Auswirkungen der Blauzungenkrankheit auf die Landwirtschaft im Landkreis Gifhorn

Die am 12. Oktober 2023 in Deutschland registrierte Blauzungenkrankheit hat mittlerweile auch den Landkreis Gifhorn erreicht. Mit dem aktuell nachgewiesenen Fall bei einem Schaf wird die Dringlichkeit von Präventionsmaßnahmen und Impfungen in der regionalen Tierhaltung deutlich.

Verbreitung und Symptome der Tierseuche

Die Blauzungenkrankheit, ausgelöst durch ein Virus, betrifft vor allem Wiederkäuer wie Rinder, Schafe und Ziegen. Übertragungswege sind Mückenstiche, durch welche das Virus in die Tiere gelangt. Zu den Symptomen gehören unter anderem:

  • Fieber
  • Läsionen an Schleimhäuten
  • Ödeme am Kopf und Lahmheiten

Insbesondere Schafe zeigen ausgeprägte Symptome, die im schlimmsten Fall zum Tod der Tiere führen können. Auch Rinder sind betroffen und zeigen ähnliche Krankheitszeichen wie Nasenausfluss und Bindehautentzündung.

Vorbeugende Maßnahmen für Tierhalter

Da die Übertragung des Blauzungenvirus sowohl auf der Weide als auch im Stall stattfinden kann, stehen Tierhaltern im Landkreis Gifhorn nur eingeschränkte Möglichkeiten zur Verfügung, um sich vor Infektionen zu schützen. Die Verwendung von mückenabwehrenden Mitteln kann die Gefahr von Mückenstichen zwar reduzieren, jedoch ist ein weiterer wichtiger Schritt die Impfung ihrer Tiere.

Verfügbarkeit von Impfstoffen

In den letzten Wochen wurden Impfstoffe gegen den Serotyp 3 des Blauzungenvirus verfügbar gemacht. Diese Impfstoffe bieten einen hohen Schutz gegen das Auftreten von Krankheitssymptomen und sind gut verträglich für die Tiere. Leider wird keine finanzielle Unterstützung für die Impfungen mehr seitens der Tierseuchenkasse gewährt, was viele Landwirte vor eine zusätzliche Herausforderung stellt.

Handelsbeschränkungen und zukünftige Entwicklungen

Obwohl im Landkreis Gifhorn ein neuer Ausbruch der Blauzungenkrankheit verzeichnet wurde, gibt es keine generellen Handelsbeschränkungen für betroffene Betriebe. Nur infizierte Tiere dürfen während der Zirkulation des Virus nicht verkauft werden, um eine weitere Verbreitung der Seuche zu verhindern. Da die Risiken einer Ausbreitung weiterhin bestehen, müssen die Tierhalter wachsam sein und verdächtige Symptome umgehend dem Veterinäramt melden.

Die Situation in Gifhorn ist ein Beispiel für die Herausforderungen, die die Landwirtschaft durch Tierseuchen wie die Blauzungenkrankheit bewältigen muss. Es ist wichtig, dass Tierhalter sich über geeignete Schutzmaßnahmen informieren und Impfungen in Betracht ziehen, um ihre Bestände zu schützen und die regionale Tierhaltung zu stabilisieren.

NAG

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