Neues Klimaschutzgesetz: Bundespräsident legitimiert Rechtsbruch – BUND legt Verfassungsbeschwerde ein
Am 15. Juli 2024 hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das novellierte Klimaschutzgesetz (KSG) unterschrieben. Diese Unterschrift hat jedoch Kontroversen ausgelöst, da der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) eine Verfassungsbeschwerde gegen das Klimaschutzgesetz eingereicht hat. Die Kritik des BUND richtet sich dabei insbesondere gegen die unzureichenden Klimaziele, die Deutschland mit dem abgeschwächten Klimaschutzgesetz nicht erreichen kann. In diesem Zusammenhang kritisiert der BUND die verpassten Chancen der deutschen Klimapolitik und betont, dass diese sich negativ auf die kommenden Krisen auswirken werden.
Der Bundespräsident hat mit seiner Unterschrift den Rechtsbruch der Bundesregierung beim Klimaschutz gewissermaßen legitimiert. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2021 ein eindeutiges Urteil gefällt und die Umsetzung gefordert. Die Ampel-Koalition verweigert jedoch weiterhin die Umsetzung dieser Entscheidung. Das Klimaschutzgesetz beeinträchtigt die Einhaltung der rechtsverbindlichen 1,5 Grad-Grenze und erschwert diese Aufgabe zusätzlich durch zu schwache deutsche Klimaziele.
Der BUND ist mit der Klimapolitik der Bundesregierung stark enttäuscht und akzeptiert den Rechtsbruch nicht. Gemeinsam mit dem Solarenergie-Förderverein Deutschland und vier Einzelklägern hat der BUND eine Verfassungsbeschwerde gegen das Klimaschutzgesetz eingereicht, da Klimaschutz ein Menschenrecht ist. Diese Verfassungsbeschwerde ist eine von drei Beschwerden, die fünf deutsche Umweltverbände gemeinsam mit Klägern aus verschiedenen Teilen der Gesellschaft angekündigt haben.
Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hat mit einem wegweisenden Urteil im Jahr 2021 dem Recht auf Klimaschutz Verfassungsrang eingeräumt. Dieses Urteil hat den BUND und den Solarenergie-Förderverein Deutschland dazu motiviert, gemeinsam mit anderen Umweltverbänden, darunter die Deutsche Umwelthilfe, Greenpeace und Germanwatch, eine Verfassungsbeschwerde einzureichen. Diese verlangt eine angemessene Klimapolitik von der Bundesregierung und kritisiert insbesondere die Entkernung des Klimaschutzgesetzes.
Der BUND hatte bereits Ende 2023 vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Recht bekommen und durchgesetzt, dass die Bundesregierung wirksame Sofortprogramme für Gebäude und Verkehr vorlegen muss. Die Bundesregierung ist jedoch gegen diese Entscheidung in Berufung gegangen. Dennoch besteht weiterhin eine politische Verpflichtung zur Handlung, wie auch der Expertenrat für Klimafragen betont hat. Trotz der Gesetzesnovelle, die jährliche Sektorziele abschafft, ist Deutschland nach EU-Recht weiterhin verpflichtet, sektorale Ziele bis 2030 zu erfüllen.
Das Klimaschutzgesetz und die damit verbundenen Kontroversen zeigen deutlich, dass der Klimaschutz eine zentrale Herausforderung für Deutschland und die internationale Gemeinschaft darstellt. Die Entscheidung des Bundespräsidenten, das Gesetz zu unterzeichnen, kann Auswirkungen auf die Klimapolitik in den kommenden Jahren haben und ist daher von großer Bedeutung.
Weitere Informationen und juristische Erläuterungen zur Verfassungsbeschwerde finden Sie in unserem Faktenpapier: Klimaklage: Klimaschutz ist Menschenrecht.
Mehr Information:
- Hrsg.: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) e.V., Nicole Anton (v.i.S.d.P.), Kaiserin-Augusta-Allee 5, 10553 Berlin
Berlin
– NAG