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Bundespolizei deckt Schleusung türkischer Migranten in Bad Aibling auf

Am 28. August wurden an der A8 bei Bad Aibling ein rumänischer Fahrer und vier türkische Migranten aufgegriffen, die Teil einer Schleusungsaktion aus Bosnien waren, was die Bundespolizei zum Anlass nahm, ein Strafverfahren einzuleiten und die betroffenen Migranten in die zuständigen Einrichtungen weiterzuleiten.

Bad Aibling / Rosenheim (ots)

In einem bemerkenswerten Vorfall, der die Aufmerksamkeit der Bundespolizei auf sich zog, wurde am Mittwoch, den 28. August, ein 22-jähriger Rumäne an der Autobahn A8 in Bad Aibling festgenommen. Das Besondere an diesem Einsatz: Der junge Mann hatte vier türkische Staatsbürger in seinem Fahrzeug, die illegal nach Deutschland eingereist waren. Dies erinnert an die zunehmenden Bemühungen von kriminellen Organisationen, Menschen über die Grenzen hinweg zu schleusen, was in diesem Fall von Bosnien aus organisiert worden sein soll.

Bei einer routinemäßigen Verkehrskontrolle des in Rumänien zugelassenen Fahrzeugs fiel den Beamten auf, dass nur der Fahrer sich ausweisen konnte. Die anderen vier, im Alter von 19 bis 25 Jahren, konnten keine gültigen Dokumente vorlegen. Dies deutete stark darauf hin, dass sie sich illegal in Deutschland aufhielten. Schockierenderweise hatten diese Migranten oder deren Angehörige bis zu 5.000 Euro für die riskante Reise gezahlt, was die finanziellen Belastungen zeigt, die viele für ein besseres Leben bereit sind zu tragen.

Reaktion der Behörden

Nach ihrer Festnahme wurden der Fahrer sowie die Migranten getrennt zur Bundespolizei-Dienststelle in Rosenheim gebracht. Interessanterweise stellte sich heraus, dass der Rumäne einen festen Wohnsitz in seinem Heimatland hat. Trotz seiner Festnahme konnte er die Dienststelle nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen verlassen. Ein weiteres Beispiel für die komplexen rechtlichen Verfahren, die mit solchen Vorfällen verbunden sind, ist, dass er nun mit einem Strafverfahren rechnen muss.

Die Migranten ließen sich von der Bundespolizei nicht entmutigen und stellten jeweils ein Asylgesuch. Drei von ihnen wurden daraufhin an eine Flüchtlingsaufnahmestelle weitergeleitet, während eine Person aufgrund einer richterlichen Anordnung in eine Abschiebehaftanstalt nach Hof gebracht wurde. Diese unterschiedliche Handhabung der Fälle zeigt, wie unterschiedlich die rechtlichen Schritte für illegale Einwanderer gestaltet sind und wie wichtig die jeweiligen Einzelfallprüfungen sind.

Besonders auffällig ist die Information, dass die vierte Person, die sich in der Abschiebehaft befindet, bereits von kroatischen Behörden registriert worden war. Das bedeutet, dass die Rückführung zu diesen Behörden unverzüglich eingeleitet werden soll. Solche Vorgänge sind Teil eines größeren, bundesweiten Bemühens zur Kontrolle der illegalen Einreise und zur Bekämpfung des Menschenhandels an den europäischen Grenzen.

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