Aufruhr um Abschiebung! Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Deutschland verurteilt, weil es einen Syrer nach Griechenland abschob. Der Knaller: Diese Entscheidung soll gegen das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung verstoßen haben. Ein 1993 geborener Syrer wurde 2018 an der deutsch-österreichischen Grenze geschnappt. Mit einem bulgarischen Pass hatte er versucht, in Deutschland Fuß zu fassen. Doch statt Asyl erhielt er eine direkte Rückfahrkarte nach Athen…im Flugzeug! Für weitere Informationen, siehe die aktuelle Berichterstattung auf apollo-news.net.
Nun das Nachspiel: Der Syrer klagte und gewann. Der Menschengerichtshof urteilte, dass Deutschland es versäumt hatte, sicherzustellen, dass der Mann in Griechenland kein Risiko unmenschlicher Behandlung ausgesetzt war. Und jetzt? Deutschland muss 8.000 Euro Entschädigung zahlen! Auch Griechenland kam nicht ungeschoren davon: 6.500 Euro für die miesen Haftbedingungen auf der Polizeiwache in Leros. Überraschung: In Griechenland bekam der Syrer am Ende doch noch Asyl. Ein Drama, das seinesgleichen sucht—und eine saftige Strafe für Deutschland und Griechenland!