Eine 45-jährige Frau aus Thailand wurde vom Landgericht Schwerin zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt, nachdem sie der gewerbsmäßigen Schleusung von Ausländern schuldig gesprochen wurde. Die Angeklagte hatte Arbeitsräume an Prostituierte vermietet, die illegal in Deutschland lebten. In insgesamt 34 Fällen profitierte sie davon, dass diese Frauen in Wohnungen in Winsen, Marne, Hamburg und Schwerin untergebracht waren. Laut Gericht gestand die Frau, wöchentlich etwa 500 Euro pro Wohnung verlangt zu haben. Ihre Behauptung, nicht von den Einnahmen der Prostituierten zusätzlich profitiert zu haben, wurde jedoch nicht zur Luftnummer.
Im Vorfeld des Verfahrens erhielt die Angeklagte eine mögliche Strafreduzierung im Austausch für ihr Geständnis. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafe von vier Jahren gefordert, doch das Gericht entschied sich für eine kürzere Haftzeit. Die Urteilsverkündung ist ein deutliches Zeichen für die konsequente Verfolgung illegaler Praktiken im Prostitutionsgewerbe. Mehr Informationen dazu sind auf www.ndr.de nachzulesen.