Ein erschütternder Fall beschäftigt derzeit die Gerichte in Deutschland. Ein 33-jähriger Mann aus Wiesmoor wurde zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt, nachdem er eine erschreckende Menge an Kinderpornografie heruntergeladen und gespeichert hatte. Diese Gesetzesübertretung hat nicht nur schwere rechtliche Konsequenzen, sondern wirft auch einen tiefen Schatten auf die persönliche Geschichte des Angeklagten.
Bei einer Durchsuchung des Wohnsitzes des Mannes im Juni 2022 stießen die Ermittler auf keine geringere Zahl als 71.691 kinderpornografische Bilder und Videos. Dies bestätigte ein Kriminalbeamter, der seit über 14 Jahren in diesem Bereich tätig ist. „Die Summe ist für mich superhoch. Das ist mir während meiner Tätigkeit zweimal passiert“, erklärte er. Diese Erklärung verdeutlicht die Schwere des Vergehens und die großen Dimensionen, die es annimmt.
Ermittlungen und Entdeckungen
Die Ermittlungen wurden durch einen Hinweis aus Neuseeland initiiert, der schließlich zur Identifizierung des Angeklagten führte. Das Bundeskriminalamt suchte durch die Analyse einer E-Mail-Adresse nach dem Nutzer und fand den Mann aus Wiesmoor. Letztlich konzentrierten sich die Anklagen auf die kinderpornografischen Inhalte, obwohl sich die gesammelten Daten auf über 100.000 Dateien beliefen, einschließlich jugendpornografischer Inhalte.
Im Verlauf des Prozesses äußerte der Angeklagte Reue. Sein Verteidiger teilte mit: „Es tut ihm leid. Er will an einer Therapie teilnehmen.“ Dies ist nicht das erste Mal, dass der 33-Jährige mit dem Gesetz in Konflikt geriet. Im Jahr 2019 wurde ihm wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren auferlegt, jedoch hatte er es versäumt, eine Therapie anzutreten. Dem Gutachter Matthias Eibach zufolge sei die Suche nach Therapeuten in der Region äußerst schwierig.
Eine erschreckende familiäre Vorgeschichte könnte ebenfalls zu den Vergehen des Angeklagten beigetragen haben. Er gestand, seine eigene Schwester missbraucht zu haben. Zudem gab es Hinweise auf Inzest und Gewalt innerhalb seiner Familie, angeheizt durch einen Großvater, der als gewalttätiger Alkoholiker bekannt war. Der entstandene familiäre Druck könnte die Entwicklung des Angeklagten stark beeinflusst haben. „Er kommt aus einer Horrorsituation“, sagte der Erste Staatsanwalt Frank Lohmann während seines Plädoyers.
Psychologische Aspekte und Einsicht
Die psychologische Einschätzung des Angeklagten zeigte, dass er an Pädophilie leidet, jedoch war die Fähigkeit zur Einsicht und Selbstbeherrschung vorhanden. Der Gutachter war der Meinung, dass der Angeklagte in der Lage ist, seine Gedanken zu kontrollieren, insbesondere während seiner Haftzeit. „Sein Wille ist stark genug, die pädophilen Gedanken zu unterdrücken“, sagte der Sachverständige, und der Angeklagte selbst betonte den Wunsch, die Zeit hinter Gittern für positive Veränderungen zu nutzen.
Im Gerichtssaal wurde die Schwere der Tat anerkannt, und Richter Björn Raap stellte klar, dass die Beweislast gegen den Angeklagten erheblich sei. „Die Beweislage ist schon ziemlich dicht. Es kommt aber nicht jedem über die Lippen“, sagte er. Diese Einschätzung unterstreicht das Bewusstsein um die Schwere der Anklage, besonders im Hinblick auf die Vielzahl der gesammelten Dateien sowie die einschlägige Vorstrafe des Angeklagten. Der Mann aus Wiesmoor nahm das Urteil sofort an.