Neues Gesetz erlaubt Cannabis-Clubs in Deutschland: Verkauf von Gras und Weed im Fokus
Seit dem 1. Juli können in Deutschland Cannabis-Clubs oder „Anbauvereinigungen“ gegründet werden, um nicht-kommerziell Cannabis anzubauen und an die Mitglieder für den Eigenkonsum abzugeben. Diese Vereine müssen als eingetragene Vereine oder Genossenschaften organisiert sein und eine amtliche Erlaubnis beantragen. Die Bearbeitung der Anträge wird voraussichtlich etwa drei Monate in Anspruch nehmen.
Die Mitglieder der Clubs müssen seit mindestens sechs Monaten in Deutschland wohnhaft sein, während Vorstandsmitglieder keine Vorstrafen wegen Drogendelikten haben dürfen. Die Anbauflächen dürfen keine Wohngebäude sein, und der Konsum von Cannabis vor Ort oder innerhalb von 100 Metern um den Eingang herum ist untersagt. Ebenso müssen Schulen, Spielplätze und andere Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mindestens 200 Meter entfernt liegen.
Es gelten Beschränkungen für den Konsum von Cannabis in den Clubs: Pro Tag dürfen Mitglieder maximal 25 Gramm und pro Monat höchstens 50 Gramm konsumieren. Für 18- bis 21-Jährige ist monatlich der Konsum von bis zu 30 Gramm mit höchstens zehn Prozent Tetrahydrocannabinol (THC) erlaubt. Die Vereine dürfen auch nur bestimmte Mengen anbauen, die sich am Bedarf der Mitglieder orientieren.
Nach der Legalisierung von Cannabis ist der Aufbau und Betrieb von Cannabis-Clubs eine neue Möglichkeit für Menschen in Deutschland, legal und kontrolliert Cannabis zu konsumieren. Die Clubs müssen strenge Auflagen zum Gesundheits- und Jugendschutz einhalten und dürfen ausschließlich für den Eigenkonsum tätig sein. Die Regulierung des Cannabis-Verkaufs über Clubs soll den Schwarzmarkt eindämmen und für mehr Sicherheit und Transparenz im Umgang mit Cannabis sorgen.
– NAG