Ein 76-jähriger Mann aus dem Werra-Meißner-Kreis wurde am Montag vom Amtsgericht Eschwege zu einer Geldstrafe von 10.500 Euro verurteilt. Der Prozess, der sich über drei Verhandlungstage erstreckte, drehte sich um seine Stalking- und Verleumdungshandlungen gegenüber seiner 74-jährigen Ex-Freundin und mehreren SPD-Mitgliedern. Der angeklagte Mann hatte nach seiner Trennung im Jahr 2021, während er seine Ex-Partnerin fälschlicherweise verdächtigte, eine Affäre mit einem ehemaligen SPD-Landtagsabgeordneten zu haben, beleidigende Briefe verfasst und weit verbreitet, einschließlich an Olaf Scholz, dem damaligen Spitzenkandidaten der SPD.
Die Richterin entschied gegen die Forderung der Staatsanwaltschaft nach einer einjährigen Freiheitsstrafe und einer Spende von 5000 Euro an eine gemeinnützige Organisation. Sie stellte klar, dass der Angeklagte einige seiner Äußerungen im Rahmen der Meinungsfreiheit machen konnte, jedoch nicht die extremen Beleidigungen, die ein gesetzliches Übermaß darstellten. Trotz seines Behauptens, dass er aus einem Irrtum handelte, hat das Gericht die Sicht seiner Ex-Freundin und die weiteren Zeugenaussagen widersprochen. Der Angeklagte plant, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen und strebt eine Wiederherstellung seines Rufs an. Runde Details sind in einem Bericht von www.hna.de zu finden.