Am Flughafen München wurde eine 44-jährige Frau aufgrund eines Vollstreckungsbefehls wegen Geldwäsche festgenommen. Bei ihrer Einreise am 22. Oktober stellte die Bundespolizei fest, dass gegen sie eine Strafe von 3.600 Euro verhängt wurde. Da sie nicht in der Lage war, die Geldsumme zu begleichen, war bereits eine Überstellung in die Justizvollzugsanstalt München geplant.
In einem dramatischen Wendepunkt erhielt die Polizei während des Transports einen Anruf von der Bundespolizeiinspektion München Hauptbahnhof: Die Tochter der Frau hatte die Geldstrafe inzwischen bezahlt. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft München I wurde die 44-Jährige aus der Haft entlassen und konnte somit ihre Gefängnisstrafe abwenden. Eine bemerkenswerte Rettung in letzter Sekunde! Weitere Informationen sind hier zu finden.