Eine dramatische Wendung am Flughafen München: Eine 44-jährige Frau entging nur knapp ihrer Haftstrafe, als sie am 22. Oktober bei der Einreise kontrolliert wurde. Die Bundespolizei stellte fest, dass gegen sie ein Vollstreckungsbefehl wegen Geldwäsche vorlag, mit einer zu zahlenden Strafe von 3.600 Euro oder einer entsprechenden Ersatzfreiheitsstrafe. Die Situation spitzte sich zu, als die Beamten sie zur Justizvollzugsanstalt bringen wollten.
Doch in letzter Sekunde erhielt die Polizei einen Anruf von der Bundespolizeiinspektion am Hauptbahnhof München: Die Tochter der Frau hatte die Geldstrafe bereits beglichen. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft München I wurde die 44-Jährige freigelassen und musste ihre Gefängnisstrafe nicht antreten. Ein glücklicher Ausgang für die Frau, die nur durch das rechtzeitige Eingreifen ihrer Tochter dem Gefängnis entkam. Mehr dazu erfahren Sie hier auf www.merkur.de.