Eine dramatische Wendung ereignete sich am Flughafen München: Eine 44-jährige Frau wurde am 22. Oktober festgenommen, weil ein Vollstreckungsbefehl wegen Geldwäsche gegen sie vorlag. Die zu zahlende Geldstrafe betrug 3.600 Euro, andernfalls drohte ihr eine Haftstrafe. Während sie bereits in Haft genommen wurde, geschah das Unvorhersehbare!
Die Bundespolizei erhielt während des Transports die Nachricht, dass die Tochter der Frau die Geldstrafe gerade an der Wache am Münchner Hauptbahnhof gezahlt hatte. Sofort wurde die Staatsanwaltschaft München I kontaktiert, und die 44-Jährige konnte in einem letzten Moment entlassen werden. Ihre Gefängnisstrafe war abgewendet, und sie durfte nach Hause zurückkehren. Mehr dazu erfahren Sie in dem Bericht auf www.merkur.de.