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Frist für Fahrtkostenerstattung: Schüler aufgepasst im Landkreis Haßberge!

Im Landkreis Haßberge naht die Frist für die Anträge auf Erstattung der Fahrtkosten für das Schuljahr 2023/2024! Bis spätestens 31. Oktober 2024 müssen Eltern und Schüler ihre Anträge einreichen, da verspätete Anträge nicht mehr berücksichtigt werden. Besonders spannend: Ab diesem Schuljahr wurde die Belastungsgrenze gesenkt! Jeder Schüler muss nur noch einen Eigenanteil von 320 Euro, Familien maximal 490 Euro pro Jahr zahlen. Für Schüler mit einem 365-Euro-Ticket VGN gibt es sogar eine Rückerstattung von 45 Euro, vorausgesetzt, die Bedingungen sind erfüllt. In ganz besonderen Fällen, etwa bei Familien mit drei oder mehr Kindern, entfällt die Eigenbeteiligung völlig.

Anspruch auf die Kostenerstattung haben Schüler ab der 11. Klassenstufe, die eine weiterführende Schule oder Berufsschule besuchen. Wichtig ist, dass der Schulweg mehr als drei Kilometer beträgt und die nächstgelegene Schule besucht wird. Die Anträge liegen im Schulsekretariat oder im Landratsamt bereit. Fragen dazu können vormittags unter der Telefonnummer 09521/27-475 direkt an das Sachgebiet Schülerbeförderung gerichtet werden. Für weitere Informationen stehen auch die Webseiten des Landratsamts zur Verfügung, wie newsallianz.de berichtet.

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