Die Brandenburgische Baugebührenordnung ist laut einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg verfassungswidrig! Vier Landkreise – Elbe-Elster, Havelland, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße – hatten geklagt, da sie sich von den festgelegten Gebühren finanziell übergangen fühlten. Das Gericht stellte fest, dass die Gebührenregelungen nicht das Konnexitätsgebot einhalten, welches das Land verpflichtet, kommunale Aufgaben in vollem Umfang zu finanzieren.
Die Richter rügten das Land für eine mangelhafte Kostenprognose und das Versäumnis, steigende Personalaufwendungen aufgrund von Tariferhöhungen zu berücksichtigen. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen, was bedeutet, dass die Baugebührenordnung vorerst außer Kraft gesetzt ist und überarbeitet werden muss. Die Folgen sind ungewiss: Möglicherweise steigen die Gebühren, oder das Land könnte den Kommunen gestiegene Kosten auf andere Weise ausgleichen. Mehr dazu auf www.n-tv.de.