Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Lübeck sorgt für Aufsehen: Ein Ehepaar klagte gegen die Stadt Lübeck, weil der Mann auf einem Gehweg stürzte, als er über eine herausstehende Gehwegplatte stolperte. Der Vorfall ereignete sich im September 2021 auf der stark frequentierten Holstenstraße. Das Gericht entschied jedoch, dass der Gehweg trotz einer Höhe von bis zu 2,5 cm nicht automatisch pflichtwidrig sei. Die Verkehrssicherungspflicht hängt von den individuellen Umständen ab, und in diesem Fall fehlten überzeugende Beweise für eine Gefahrenlage.
Laut dem Urteil vom 6. September 2024 ist die Sorgfaltspflicht des Straßenbaulastträgers nicht verletzt, da der Zustand der Gehwege nicht durchgehend makellos sein muss. Es sei entscheidend, ob die Gefahren für einen aufmerksamen Verkehrsteilnehmer erkennbar sind. Das Gericht vermerkte auch, dass die Klägerseite Widersprüche in den Aussagen des Mannes hatte und keine eindeutigen Beweise vorlegen konnte, die einen überraschenden Sturz rechtfertigen würden. Daher wurde der Anspruch des Mannes auf Schadensersatz gegen die Hansestadt Lübeck zurückgewiesen. Mehr Informationen sind hier zu finden.