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Gericht stoppt BP: Irreführende Werbung für klimaneutrale Öle beendet

Die Deutsche Umwelthilfe hat vor dem Landgericht Hamburg erfolgreich gegen BP geklagt, wodurch der Mineralölkonzern seine Motorenöle nicht mehr als "klimaneutral" bewerben darf, da er keine ausreichenden Informationen zur Erreichung der Klimaneutralität bereitstellt, was einen wichtigen Schritt gegen Greenwashing und für den Verbraucherschutz darstellt.

In einem bedeutenden Urteil hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass der Mineralölkonzern BP seine Motorenöle und Schmierstoffe nicht mehr als „klimaneutral“ vermarkten darf. Dieses Urteil folgt einer Klimaklage, die von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) eingereicht wurde. Der Fall verdeutlicht die fortwährenden Herausforderungen, Verbraucherinnen und Verbraucher vor irreführender Werbung zu schützen und zeigt den Konflikt zwischen Marketingstrategien und tatsächlicher ökologischer Verantwortlichkeit auf.

Die DUH stellte in ihrem Verfahren fest, dass BP keine ausreichenden Informationen bereitgestellt hat, um die angebliche Klimaneutralität seiner Produkte zu belegen. Laut dem Gericht muss die Werbung für Produkte konkretere und nachvollziehbare Angaben enthalten, um nicht irreführend zu sein. BP hatte vorher begründet, die Klimaneutralität folge aus dem Kauf von Emissionszertifikaten, die unter anderem aus einem Waldschutzprojekt in Sambia stammen.

Irreführende Werbung und unzureichende Informationen

Jürgen Resch, der Bundesgeschäftsführer der DUH, äußerte sich angesichts des Urteils als optimistisch und bezeichnete es als wichtigen Schritt, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor Täuschungen zu schützen. Er kritisierte weiterhin, dass BP mit einem minimalen Aufpreis auf seinen Produkten eine CO2-Neutralität suggeriere, die nicht realistisch erreichbar sei, ohne konkrete und transparente Informationen zu geben, wie diese erreicht wird. Diese mangelnde Aufklärung über die tatsächlichen Mechanismen hinter der Klimaneutralität sorgt nicht nur für Verwirrung, sondern könnte auch das Vertrauen der Kunden in umweltfreundliche Produkte erschüttern.

Zusätzlich argumentierte die DUH, dass das Waldschutzprojekt, das BP in Anspruch nimmt, nur für 30 Jahre eingerichtet ist. Fossiler Kohlenstoff kann jedoch Tausende von Jahren in der Atmosphäre verbleiben, was bedeutet, dass eine langfristige Kompensation nicht gegeben ist. Dieser kritische Aspekt wurde vom Gericht nicht weiter betrachtet, da bereits die Werbeaussagen als unzureichend eingestuft wurden.

Der Fall wirft ein Licht auf die Problematik des sogenannten „Greenwashings“, bei dem Unternehmen versuchen, durch irreführende Werbung den Eindruck von Umweltfreundlichkeit zu erwecken, ohne in substanzielle Veränderungen ihrer Praktiken zu investieren. Agnes Sauter, die Leiterin der ökologischen Marktüberwachung der DUH, hob hervor, dass BP erst zu Beginn des Jahres 2023 seine Klimaziele deutlich nach unten korrigiert hat. Trotz hoher Gewinne investiert das Unternehmen nicht ausreichend in einen nachhaltigen Wandel seines Geschäftsmodells.

Obwohl BP nennenswerte Investitionen in nachhaltige Technologien wie CO2-Speicherung und grünen Wasserstoff angekündigt hat, bleibt der Großteil der Öl- und Gasproduktion bis 2025 unangetastet. Dies wirft Fragen über die tatsächlichen Absichten des Unternehmens auf und lässt den Verdacht des Greenwashings im Raum stehen. Angesichts dieser Entwicklungen bleibt abzuwarten, wie sich der Markt für klimaneutrale Produkte in Zukunft entwickeln wird und ob weitere rechtliche Schritte gegen ähnliche Praktiken unternommen werden.

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