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Gerichtsurteil: Klagen gegen pharmazeutische Dienstleistungen abgelehnt!

In einer wegweisenden Entscheidung hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg heute die Klagen gegen die pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) abgewiesen. Diese Veranstaltung dreht sich um die von der Schiedsstelle festgelegten Rahmenbedingungen, die im Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) verankert sind. Dr. Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands, äußerte sich erfreut über das Urteil: „Das sind gute Nachrichten für alle Patientinnen und Patienten.“

Die Klageursprünge kamen sowohl vom GKV-Spitzenverband als auch der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, die sich in vorhergehenden Verhandlungen nicht einigen konnten. Mit der Bestätigung des Schiedsspruchs bleibt die Qualität und Sicherheit der medikamentösen Therapie für Versicherte auf dem aktuellen Niveau, was die Effektivität der Arzneimitteltherapie weiter verbessert. Diese umfassenden Regelungen zur pDL wurden nach intensiven Verhandlungen im Mai 2022 eingeführt und sind nun rechtlich gesichert, wie www.presseportal.de berichtet.

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