Am 17. Oktober 2024 startete die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls eine umfassende Kontrolle zur Einhaltung des Mindestlohns, im Rahmen einer groß angelegten Aktion der Europäischen Arbeitsbehörde. In Deutschland konzentrierte sich die Prüfung auf die Regionen Osnabrück, Nordhorn, Vechta und Diepholz, wo 74 Zöllnerinnen und Zöllner 249 Personen interviewten. Das Ergebnis war alarmierend: 14 ausländische Arbeitskräfte hatten keine gültige Arbeitserlaubnis, was zur Einleitung von Strafverfahren wegen des Verdachts auf illegalen Aufenthalt führte. Über die weiteren rechtlichen Konsequenzen entscheidet die zuständige Ausländerbehörde.
Zusätzlich ergaben die frühzeitigen Analysen 41 Verdachtsfälle auf Mindestlohnbetrug und weitere Verstöße. In 14 Fällen wird vermutet, dass die Betriebe den gesetzlichen Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde nicht zahlen. Außerdem gibt es Hinweise auf Sozialleistungsbetrug sowie Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten. Weitere Ermittlungen und detaillierte Auswertungen der erhobenen Daten stehen an, um die Unternehmen zu überprüfen und mögliche Sanktionen durchzusetzen. Mehr Details zu diesen Maßnahmen sind in einem Bericht von www.presseportal.de zu finden.