In einer aktuellen Entwicklung hat der Handelsverband Österreichs eine Beschwerde gegen den Online-Marktplatz Temu bei der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) eingereicht. Die Organisation, die die Interessen des heimischen Handels vertritt, sieht darin einen notwendigen Schritt, um gegen unlautere Geschäftspraktiken vorzugehen.
Diese Beschwerde wurde ausgelöst durch mehrere Verstöße gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG), das für die Aufrechterhaltung fairer Handelsbedingungen in Österreich verantwortlich ist. Der Geschäftsführer des Handelsverbandes, Rainer Will, äußerte sich dazu und betonte die Wichtigkeit des fairen Wettbewerbs, der für Unternehmen und Verbraucher von entscheidender Bedeutung ist. „Wir müssen sicherstellen, dass alle Marktteilnehmer sich an die Regeln halten“, sagte Will.
Vorwürfe gegen Temu
In der Beschwerde werden zahlreiche spezifische Verstöße aufgeführt. Eine der gravierendsten Anschuldigungen betrifft die falschen Behauptungen von Temu betreffend die zeitliche Verfügbarkeit von Produkten. Temu soll durch irreführende Marketingstrategien, wie den Einsatz von Countdown-Elementen und Ausdrücken wie „Letzter Tag“ und „Sonderverkauf“, den Eindruck erwecken, dass Produkte nur für kurze Zeit zu einem bestimmten Preis erhältlich sind. Diese Taktik könnte Verbraucher in einen Kaufdruck versetzen, was nach UWG als unlauter gilt.
Ein konkretes Beispiel ist der Verkauf von Damen-Hausschuhen, die während eines als „Sonderverkauf“ angekündigten Angebots für 5,48 Euro angeboten wurden. Nur einen Tag später war derselbe Artikel für 5,49 Euro ohne jegliche Hinweise auf eine schnelle Verfügbarkeit oder Rabattaktionen wieder erhältlich. Solche Praktiken heben die Problematik des Verbraucherschutzes hervor und werfen Fragen zur Seriosität von Temu auf.
Zusätzlich wirft der Handelsverband dem Online-Marktplatz vor, irreführende Behauptungen über Preisreduktionen zu verbreiten. Es wird festgestellt, dass Temu unverbindliche Herstellerpreisempfehlungen (UVP) willkürlich in die Produktdarstellung einfügt, wodurch der Eindruck einer signifikanten Ersparnis erweckt wird. Beispielsweise wurde eine Ledertasche zunächst für 21,99 Euro mit einer UVP von 53,49 Euro beworben. In der Detailansicht reduzierte sich jedoch die UVP auf nur 24,99 Euro, was die angegebene Ersparnis erheblich schmälerte.
Konsequenzen für Verbraucher und Anbieter
Ein weiteres Thema ist die falsche Darstellung von Warenknappheit, die ebenso als unlauter gilt. In vielen Fällen wird den Käufern vermittelt, dass nur eine begrenzte Stückzahl eines Produktes verfügbar sei. So wurde festgestellt, dass einige Artikel mit dem Hinweis „Nur 10 übrig“ versehen sind, während es gleichzeitig möglich ist, mehrfach in den Warenkorb zu legen, was die Realität der angeblichen Knappheit infrage stellt. Diese Methoden könnten zur Entstehung von unüberlegten Kaufentscheidungen führen, was den Handelsverband besorgt macht.
„Wir stehen für Transparenz und Fairness im Handel. Unlautere Praktiken von großen internationalen Online-Plattformen beeinträchtigen nicht nur lokale Unternehmen, sondern auch die Konsumenten selbst“, so Rainer Will. Die beschriebene Vorgehensweise von Temu verdeutlicht die Herausforderungen, mit denen der österreichische Handel konfrontiert ist, insbesondere durch ausländische Anbieter, die sich möglicherweise nicht an die gleichen Standards halten.
Die Eingabe des Handelsverbandes an die BWB könnte weitreichende Auswirkungen auf die Geschäftspraktiken von Temu und möglicherweise auch auf andere Online-Verkäufer haben, die ähnliche Strategien nutzen. Der Handelsverband fordert nicht nur eine rechtliche Überprüfung der Praktiken, sondern auch Maßnahmen, die einen fairen Wettbewerb in Österreich gewährleisten.