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„Herausforderung Afrikanische Schweinepest: Tipps für Bürger im Rhein-Neckar-Kreis“

Die Afrikanische Schweinepest breitet sich im Rhein-Neckar-Kreis aus, was Bürgerinnen und Bürger dazu verpflichtet, in den betroffenen Sperrzonen besondere Vorsichtsmaßnahmen zu beachten, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern.

Rhein-Neckar-Kreis. Die Afrikanische Schweinepest (ASP) nimmt in Deutschland zu und hat nun auch den Rhein-Neckar-Kreis erreicht. Diese ansteckende Viruskrankheit betrifft ausschließlich Schweine und hat keine gesundheitlichen Konsequenzen für Menschen oder andere Tierarten. Die Gesundheits- und Ordnungsdezernentin Doreen Kuss betont: „Der Verzehr von Schweinefleisch bleibt unbedenklich. Dennoch sollten beim Umgang mit rohem Fleisch grundlegende Hygienemaßnahmen eingehalten werden, wie die Trennung von anderen Lebensmittel und das Erhitzen auf über 70 Grad Celsius.“

Betroffene Gebiete und Einschränkungen

Aufgrund eines Nachweises des Virus in einem Wildschwein im Kreis Bergstraße wurden spezielle Zonen eingerichtet. Eine infizierte Zone, die auch als Sperrzone II bezeichnet wird, umfasst strenge Vorschriften für Jäger sowie landwirtschaftliche Betriebe. Hier gilt besondere Vorsicht für die Bürger – Hunde sollten außerhalb geschlossener Ortschaften an der Leine geführt werden, um das Wild nicht zu stören und somit die Ansteckungsgefahr zu minimieren. Zudem ist die Nutzung von nicht befestigten Wegen im Wald verboten, was Auswirkungen auf Freizeitaktivitäten wie Geocaching oder das Radfahren hat.

In der Pufferzone – auch als Sperrzone I bekannt – sind die Auswirkungen für die Bevölkerung begrenzt, hier konzentrieren sich die Maßnahmen vor allem auf die Jagd und Landwirtschaft.

Verantwortung der Bevölkerung

Mit dem Beginn der Urlaubssaison wird es entscheidend, dass Reisende auf die Bedeutung der Entsorgung von Essensresten geachtet werden. Doreen Kuss weist darauf hin, dass solche Abfälle nicht in der Natur gelassen werden dürfen. Urlauber sollten ihre Speisereste in verschlossenen Mülltonnen entsorgen oder sie mit nach Hause nehmen. Das gilt ebenso für Lkw-Fahrer an Raststätten, um eine Weiterverbreitung der ASP zu vermeiden. „Die Afrikanische Schweinepest kann sowohl direkt zwischen Tieren als auch indirekt über Menschen und Gegenstände übertragen werden“, erklärt Kuss.

Aufruf zur Zusammenarbeit

Die örtlichen Behörden appellieren an alle Bürger, die Aufmerksamkeit zu erhöhen. Sollte ein totes Wildschwein entdeckt werden, ist sofort die Notrufnummer 112 zu kontaktieren. Präventive Maßnahmen und das sensible Verhalten der Bevölkerung können entscheidend zur Bekämpfung der ASP beitragen. Informationen über die aktuellen Regelungen und Verfügungen sind auf der Webseite des Rhein-Neckar-Kreises verfügbar, ebenso wie umfassende Informationen zur Afrikanischen Schweinepest auf www.rhein-neckar-kreis.de/asp.

Das Engagement der Bürger in dieser kritischen Situation ist entscheidend, um die Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest effektiv zu bekämpfen und die Gesundheit der regionalen Tierpopulation zu schützen.

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