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Jugendschutz im Fokus: Neues Gesetz gegen Lachgas und „begleitetes Trinken“ geplant

Neue Regeln für den Jugendschutz und die Drogenprävention

Die aktuelle Debatte um den Jugendschutz und die Drogenprävention in Deutschland gewinnt an Fahrt. Der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat Vorschläge für neue Maßnahmen vorgelegt, um Jugendliche vor schädlichen Substanzen zu schützen.

Eine dieser Maßnahmen betrifft das sogenannte begleitete Trinken von alkoholischen Getränken. Lauterbach fordert ein Verbot, Jugendlichen im Alter von 14 bis 16 Jahren den Konsum von Bier, Wein oder Schaumwein in Anwesenheit von Erwachsenen zu erlauben. Er argumentiert, dass Alkohol für Jugendliche gesundheitsschädlich ist, unabhängig davon, ob sie von einem Erwachsenen begleitet werden oder nicht.

Die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach und die Berliner Gesundheitssenatorin Ina Czyborra unterstützen Lauterbachs Vorschlag. Sie sind ebenfalls der Meinung, dass das begleitete Trinken keine sinnvolle Maßnahme zur Prävention von Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen ist.

Zusätzlich plant Lauterbach ein Verbot des Verkaufs von Lachgas an Minderjährige. Lachgas wird zunehmend als Partydroge genutzt und birgt Risiken wie Schwindelanfälle, Übelkeit und Lähmungserscheinungen. Die geplante Gesetzesänderung soll auch den Handel, die Herstellung und den Besitz von Lachgas einschränken, um den Zugang für junge Menschen zu erschweren.

Des Weiteren sollen Chemikalien wie Gammabutyrolacton und 1,4-Butandiol, die als K.-o.-Tropfen für Sexualstraftaten genutzt werden, verboten werden. Diese Substanzen gelten als gefährliche „Vergewaltigungsdrogen“, die unter das neue Gesetz fallen sollen.

Die Gesetzesänderung wird voraussichtlich nach der Sommerpause in Kraft treten und soll dazu beitragen, den Jugendschutz zu stärken und den Missbrauch von schädlichen Substanzen zu bekämpfen. Lauterbach betont die Notwendigkeit, präventive Maßnahmen zu ergreifen, um die Gesundheit und Entwicklung der Jugendlichen zu schützen.

NAG

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