Das Oberlandesgericht Celle hat am 19. September 2024 die Revision der AfD-Politikerin und Influencerin Marie-Thérèse Kaiser gegen ein Urteil wegen Volksverhetzung verworfen. Zuvor war Kaiser zu 100 Tagessätzen von je 60 Euro verurteilt worden, nachdem ihre umstrittene Facebook-Äußerung im Vorfeld der Bundestagswahl 2021 als diffamierend eingestuft wurde. In ihrem Beitrag stellte sie provokante Fragen zur „Willkommenskultur“ in Bezug auf Flüchtlinge und bezog sich dabei auf Statistiken über eine angeblich erhöhte Kriminalität unter bestimmten Gruppen, speziell Afghanen.
Das Gericht bestätigte, dass Kaisers Aussagen eine pauschale Unterstellung an alle afghanischen Flüchtlinge darstellten und gegen die Prinzipien der sachlichen Berichterstattung verstießen. Trotz der verwehrten Revision kündigte Kaiser an, gegen das Urteil Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzulegen. Sie kritisiert die Entscheidung als verzerrte Auslegung ihrer Aussagen und sieht ihre Meinungsfreiheit gemäß Artikel 5 des Grundgesetzes in Gefahr. Weitere Informationen zu dieser Thematik sind auf www.freilich-magazin.com zu finden.