AugsburgDeutschlandRegensburg

Keine Obergrenze: Bistümer in Deutschland zur Entschädigung bei Missbrauch

Katholische Kirchen verzichten auf Obergrenze bei Entschädigungen

Die katholischen Bistümer in Deutschland haben sich laut einer neuen Umfrage der Zeitung „Die Welt“ dazu entschlossen, keine maximalen Beträge für Entschädigungszahlungen an Missbrauchsopfer festzulegen. Trotzdem werden in bestimmten Diözesen individuelle Gutachten erstellt, um angemessene Entschädigungen zu gewährleisten.

Die Diskussion über die Höhe der Entschädigungen wurde vom Bischof Bertram Meier aus Augsburg angestoßen, nachdem eine Zahlung an ein Opfer sexuellen Missbrauchs zunächst blockiert wurde. Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen hatte 150.000 Euro als Entschädigung festgesetzt, die jedoch vorerst nicht ausgezahlt wurde. Das Bistum erklärte dies damit, dass das Verfahren aus Sicht der Diözese noch nicht abgeschlossen sei.

Nach heftiger Kritik zahlte das Bistum letztendlich den Betrag aus, wies jedoch darauf hin, dass die Frage der Entschädigungshöhe weiterhin von der Deutschen Bischofskonferenz diskutiert werden müsse.

Das Bistum Augsburg gab bekannt, dass bisher keine festen Obergrenzen für Entschädigungsleistungen festgelegt wurden und man sich in jedem Fall an die Empfehlungen der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen halte. Es gebe derzeit auch keine Pläne, Höchstgrenzen festzulegen. Ähnliche Aussagen wurden auch vom Bistum Eichstätt getroffen.

Die Bistümer Limburg und Trier erklärten, dass in Einzelfällen Gutachten zur Überprüfung beantragt werden könnten, um die Plausibilität sicherzustellen. „Bei Zweifeln an der Plausibilität oder bei Verneinung lassen wir externe Überprüfungen durchführen“, so das Bistum Regensburg.

NAG

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"