Sieben Monate nach seiner Abschiebung aus Deutschland ist das kriminelle Clan-Mitglied Khalil El Zein zurück in Berlin – und das sorgt für Aufregung! Trotz seines Comebacks kann er vorerst nicht in die Abschiebehaft genommen werden. Die Behörden stehen machtlos da und müssen hilflos zusehen, während der Rechtsstaat in diesem Fall ins Straucheln gerät.
Die Situation wirft brisante Fragen auf: Wie kann es sein, dass jemand, der illegal wieder eingereist ist, nicht sofort abgeschoben werden kann? Die Senatsinnenverwaltung sieht die rechtlichen Maßnahmen als weitgehend ineffektiv an. Momentan bleibt den Behörden nichts anderes übrig, als eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen die Wiedereinreisesperre zu prüfen. Dies zeigt, wie komplex und problematisch die Handhabung solcher Fälle ist, während der Druck auf die Sicherheits- und Justizbehörden steigt. Weitere Infos zu diesem brisanten Thema finden sich bei www.tagesspiegel.de.