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Kontroverse um Cannabis-Anbau in Hamburg: Streit um Clubgründung und Beschränkungen

In Hamburg haben sich nach der Legalisierung des Cannabis-Anbaus zum Eigenbedarf fünf Vereinigungen um eine Genehmigung bemüht. Das Bezirksamt Altona hat jedoch noch keine einzige Genehmigung erteilt. Laut dem neuen Cannabis-Gesetz müssen die Vereine oder Genossenschaften strenge Auflagen erfüllen, darunter die Mitgliedschaft nur für Erwachsene, die mindestens sechs Monate in Deutschland leben.

Die Vereinigungen dürfen keinen Profit erzielen und dürfen Cannabis ausschließlich zum Eigenbedarf ihrer Mitglieder anbauen. Diese Regelung ist seit dem 1. Juli in Kraft.

Seit dem 1. April ist es in Deutschland bereits erlaubt, dass über 18-Jährige bis zu 25 Gramm Haschisch oder Marihuana bei sich tragen dürfen. Zuhause ist der Besitz von bis zu 50 Gramm erlaubt. Zusätzlich dürfen pro Erwachsenem drei Pflanzen angebaut werden. Anbauvereine können monatlich bis zu sieben Cannabis-Samen und fünf Stecklinge zum Selbstkostenpreis an Nicht-Mitglieder abgeben.

Auf einer Expertentagung an der Universität Hamburg Ende Mai äußerte sich Andreas Gerhold, der Gründer des Cannabis Social Clubs Hamburg, kritisch zu den Beschränkungen des Gesetzes für Selbstversorger und gelegentliche Konsumenten. Er bemängelte, dass Anbauvereine sich ausschließlich über Mitgliedsbeiträge finanzieren müssen und keine Angestellten haben dürfen. Alle Tätigkeiten sollen ehrenamtlich ausgeführt werden, was die Beteiligung von älteren, behinderten oder berufstätigen Personen erschwert. Gerhold stellte fest, dass Gelegenheitskonsumenten praktisch ausgeschlossen sind und ausländische Personen erst nach sechs Monaten und mit einer legalen Aufenthaltserlaubnis Mitglieder einer Anbauvereinigung werden können. – NAG

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