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„Kritik an Buschmanns Entwurf: Grundrechte von Trennungseltern in Gefahr“

Der Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) plant, die Grundrechte von Trennungseltern durch einen umstrittenen Referentenentwurf zu beschränken, der gegen die Unschuldsvermutung verstößt und das Wohl von Kindern sowie die Rechte der Eltern gefährdet.

Berlin – Ein umstrittener Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium (BMJ) sorgt für heftige Diskussionen und Kritik. Der Gesetzentwurf mit dem Ziel „Gewalt und Familienrecht“ wird von verschiedenen Verbänden als bedenklich eingestuft, da er eine zu große Einschränkung der Grundrechte von getrennten Eltern und deren Kindern zur Folge haben könnte.

Der Vorsitzende der „Familieninitiative“ (FSI), Gerd Riedmeier, hat den Entwurf als „nicht zielführend“ kritisiert. Hauptargument des BMJ ist der Schutz von Gewalt betroffenen Eltern und deren Kindern. Doch Riedmeier und andere Gegner des Vorschlags sind sich einig, dass dies zu einer unverhältnismäßigen Lawine von Maßnahmen führen könnte, die den nicht beschuldigten Elternteil in seinen Rechten erheblich einschränken könnten.

Unschuldsvermutung und entscheidende Punkte des Entwurfs

Ein zentraler Kritikpunkt ist die Vernichtung der Unschuldsvermutung. Statt belastbarer Beweise reichen laut dem Entwurf bereits Behauptungen von Gewalt, um weitreichende Maßnahmen wie Umgangsbeschränkungen oder sogar den Entzug des Sorgerechts auszulösen. Gerichte müssten somit über Anhaltspunkte entscheiden, was im deutschen Rechtssystem eine bedenkliche Entwicklung darstellt. Dies könnte dazu führen, dass ein Elternteil einfach durch die Behauptung von Gewalt benachteiligt wird, ohne dass eine tatsächliche Klärung der Vorwürfe erfolgt. Dadurch könnte das System ausgenutzt werden, was die rechtliche Position von Vätern bzw. getrennten Elternteilen in einem ungerechtfertigten Licht darstellt.

Zusätzlich befürchten Juraprofis ein „Wettrennen“ zwischen den Elternteilen: Wer zuerst die Gewaltvorwürfe erhebt, könnte am Ende die bessere Position in einem möglichen Sorgerechtsstreit haben. Der am Geschützten orientierte und wohlüberlegte Ansatz wird hier durch schnelles Handeln ersetzt, was die Sicherheit der Kinder und die Gerechtigkeit für die betroffenen Eltern gefährden könnte.

Ein weiteres Problem ist der Verweis auf die Istanbul-Konvention, welche gewaltschutzrechtliche Maßnahmen in Deutschland beeinflussen soll. Kritiker argumentieren, dass diese Konvention einseitig auf Frauen und Kinder fokussiert und dabei die Rechte von Männern und Vätern als Gewaltsopfer außer Acht lässt. Diese seitenverkehrte Wahrnehmung könnte weitreichende negative Konsequenzen für die Rechte der Väter in Sorgerechtsstreitigkeiten haben.

Gültigkeit des bestehenden Gewaltschutzgesetzes

Aus Sicht der Experten wäre eine Rückbesinnung auf das bereits bestehende, bewährte Gewaltschutzgesetz (GewSchG) der bessere Weg. Dieses Gesetz, das seit 2001 in Kraft ist, bietet ausreichend Schutz für gewaltbetroffene Personen und ist so formuliert, dass es geschlechtsneutral bleibt. Riedmeier und die FSI bemängeln, dass im neuen Entwurf keine Regelungen bei Falschbeschuldigungen vorgesehen sind, was das Vertrauen in den Prozess untergräbt.

Politisch wirft diese Entwicklung Fragen auf: Die FDP und ihr Minister Buschmann hatten sich zu Beginn der Legislaturperiode verpflichtet, die partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder zu fördern und Unterhaltsfragen gerechter zu gestalten. Mit dem aktuellen Entwurf scheint dieses Ziel aus dem Blickfeld geraten zu sein. Das Vorhaben wird von verschiedenen Seiten als schockierend gewertet, da es die verheißungsvollen Ansätze der Anfangsphase der Legislaturperiode in den Hintergrund drängt.

Kritiker glauben, dass eine zu enge Zusammenarbeit mit bestimmten Lobbyverbänden, die vorrangig die Interessen von Frauen und Alleinerziehenden vertreten, die Perspektive auf die Rechte aller Familienmitglieder negativ beeinflusst hat. Dies könnte sich als Problem im Prozess der politischen Willensbildung auswirken, wodurch legitime Interessen der betroffenen Väter ins Hintertreffen geraten könnten.

In diesem Kontext fragt sich die Öffentlichkeit, wie es weitergeht und welche Maßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass die Gleichheit vor dem Gesetz für alle Beteiligten gewahrt bleibt. Die Debatte über den Gesetzentwurf steht erst am Anfang und wird in den kommenden Monaten sicherlich ein zentrales Thema in der politischen Diskussion sein.

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