Die Berechnung der Grundsteuer B in Lörrach wird in mehreren Schritten durchgeführt. Zunächst ermittelt das Finanzamt den Grundsteuerwert durch Multiplikation der Grundstücksgröße mit dem Bodenrichtwert. Anschließend wird dieser Wert mit einer Steuermesszahl multipliziert, um den Grundsteuermessbetrag zu bestimmen. Der vom Finanzamt an die Stadt übermittelte Betrag wird schließlich mit dem städtischen Hebesatz multipliziert, um die zu zahlende Grundsteuer zu berechnen.
Für die Grundsteuer B, die die meisten bebauten und unbebauten Grundstücke betrifft, wird eine Senkung des Hebesatzes erwartet. Die Stadt plant, den neuen Hebesatz auf Basis verlässlicher Daten anzupassen, was voraussichtlich mit einer aufkommensneutralen Änderung einhergeht. Der neue Satz soll im November dem Gemeinderat zur Abstimmung vorgelegt werden. Laut dem Transparenzregister des baden-württembergischen Finanzministeriums liegt der berechnete Grundsteuer-Hebesatz für Lörrach im Jahr 2025 zwischen 299 und 331. Weitere Details dazu finden sich in einem aktuellen Bericht auf www.verlagshaus-jaumann.de.