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Messer-Attentat in Solingen: Versagen bei Abschiebungen aufgedeckt

After the failed deportation of Syrian national Issa al Hasan, who later committed a violent crime in Solingen, the ineffectiveness of Germany's deportation system—highlighted by the return of previously deported individuals—raises serious concerns about national security and immigration policies.

Der tragische Fall von Issa al Hasan, dem Messer-Attentäter von Solingen, wirft ein grelles Licht auf die Problematik der Abschiebungen in Deutschland. Issa al Hasan, der 26-jährige Syrer, sollte eigentlich Anfang 2022 nach Bulgarien abgeschoben werden. Doch statt des geregelten Verfahrens blieb er in Deutschland und beging schließlich die fatale Tat in Solingen. Was auf den ersten Blick wie ein unglücklicher Einzelfall erscheint, ist in Wirklichkeit ein Symptom eines weit größeren Problems im Umgang mit ausreisepflichtigen Ausländern in Deutschland.

Die aktuellsten Zahlen der Bundesregierung zeichnen ein düsteres Bild. Im Jahr 2022 stellten 70.976 Syrer einen Asylerstantrag in Deutschland. Die Mehrheit erhielt sogenannten „subsidiären Schutz“, der ihnen erlaubt zu bleiben. Issa al Hasans Antrag wurde jedoch abgelehnt, da nachgewiesen wurde, dass er über Bulgarien eingereist war. Gemäß den „Dublin“-Regeln hätte er dort seinen Antrag stellen müssen. Somit war er „ausreisepflichtig“ und sollte abgeschoben werden.

Der Fall als Spitze des Eisbergs

Issa al Hasan war nur einer von vielen. Insgesamt waren Anfang 2023 rund 10.340 in Deutschland lebende Syrer ausreisepflichtig. Doch die Realität sieht anders aus: Kaum einer dieser Menschen wird tatsächlich abgeschoben. Im kompletten Jahr 2023 wurden lediglich 829 ausreisepflichtige Syrer abgeschoben, was eine geringe Erfolgsquote zeigt.

Ein Blick auf die Gesamtsituation verdeutlicht das Problem: Ende 2023 waren 242.642 Personen aus verschiedenen Ländern ausreisepflichtig. Die größten Gruppen kamen aus dem Irak (24.566), Afghanistan (14.339), der Türkei (13.523) und Russland (12.776). Viele dieser Menschen blieben jedoch jahrelang in Deutschland. So lebten zum Jahresende 2023 rund 82.937 dieser Personen bereits mehr als sechs Jahre in der Bundesrepublik, obwohl sie laut Rechtslage nicht hätten bleiben dürfen. Weitere 44.178 betroffene Menschen waren vier bis sechs Jahre hier, und 40.810 Personen verweilten zwischen zwei und vier Jahren.

Mangelnde Rückführungen und erneute Wiedereinreisen

Ein besonders prekärer Punkt betrifft die Rückführungen in andere EU-Länder, in denen die Personen zuerst europäischen Boden betraten. Beispielhaft dafür steht Bulgarien, wo
Issa al Hasan ursprünglich registriert wurde. Im Jahr 2023 wurden nur 3,5 Prozent der geplanten Rückführungen nach Bulgarien tatsächlich durchgeführt. Von den 28 beschlossenen Rückführungen klappte nur eine einzige. Insgesamt wurden 2023 lediglich 5.053 Personen in ihre ersten EU-Einreisestaaten wie Bulgarien, Österreich, Frankreich und Spanien zurückgeführt.

Doch selbst die wenigen erfolgreichen Abschiebungen enden oft in einer Wiedereinreise. Zwischen Januar und November 2023 kehrten 4.122 zuvor erfolgreich abgeschobene Ausländer nach Deutschland zurück, von denen 2.106 trotz eines Wiedereinreiseverbots wieder im Land waren.

Diese Zahlen und Fakten unterstreichen die Schwierigkeiten und ineffektiven Ansätze im deutschen Abschiebesystem, die es Menschen wie Issa al Hasan ermöglichen, trotz aller rechtlichen Vorgaben weiterhin im Land zu verweilen. Der Solinger Fall zeigt auf tragische Weise die gravierenden Folgen dieser systematischen Mängel.

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