Im Prozess vor dem Schwurgericht Zweibrücken steht ein Asylbewerber im Mittelpunkt, der im März beinahe seinen 30-jährigen Mitbewohner mit einem Messer ums Leben gebracht hätte. Während der Verhandlung äußerten sich sowohl der Sozialarbeiter des Sozialamtes als auch ein medizinischer Gutachter. Der Gutachter stellte fest, dass es keine offiziellen Dokumente zum Alter des Angeklagten gibt und schätzte ihn auf etwa 32 Jahre. Dieser ungelöste Alterskonflikt könnte entscheidend für den Ausgang des Verfahrens sein.
Die Tat ereignete sich in der Junkersstraße, und die Schwere des Vorfalls zieht die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf sich. Der Prozess und seine weitere Entwicklung bleiben von großem Interesse. Für mehr Informationen darüber, wie sich der Fall entfaltet, besuchen Sie www.rheinpfalz.de.