Einfluss des Steuerfortentwicklungsgesetzes auf die gemeinnützige Landschaft in Deutschland
Die kürzlich beschlossene Gesetzesnovelle, bekannt als Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG), steht im Mittelpunkt einer breit geführten Diskussion über die Zukunft der gemeinnützigen Organisationen in Deutschland. Obwohl einige positive Entwicklungen erkennbar sind, bleiben auch erhebliche Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf die Zivilgesellschaft bestehen.
Neue Regelungen für politische Stellungnahmen
Eine der begrüßenswerten Änderungen im Regierungsentwurf ist die gesetzliche Klarstellung, die es gemeinnützigen Organisationen erlaubt, gelegentlich zu aktuellen politischen Themen Stellung zu nehmen. Dies könnte ermöglichen, dass diese Organisationen aktiver am gesellschaftlichen Diskurs teilnehmen, ohne ihre steuerliche Gemeinnützigkeit zu gefährden.
Bedenken hinsichtlich der Aufhebung der Mittelverwendungspflicht
Ein umstrittener Punkt ist jedoch die ersatzlose Abschaffung der Pflicht zur zeitnahen Verwendung von Mitteln. Diese Regelung galt bisher als Schutzmechanismus, der sicherstellte, dass gesammelte Gelder auch tatsächlich für gemeinnützige Zwecke verwendet werden und nicht unnötig angesammelt werden. Kritiker warnen, dass dieser Schritt die „good governance“ gefährden könnte, da diese Regelungen dazu gefolgen, die Transparenz und Verantwortlichkeit innerhalb von Organisationen zu fördern.
Die Rolle des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen
Der Bundesverband Deutscher Stiftungen hat sich klar positioniert und sieht in dem aktuellen Entwurf einen Minimalkompromiss, der den Anforderungen der Zivilgesellschaft nicht gerecht wird. Generalsekretärin Friederike v. Bünau äußerte die Befürchtung, dass die Bundesregierung den Dialog über die Rahmenbedingungen des bürgerschaftlichen Engagements an den Bundesrat und Bundestag abgeben habe, anstatt selbst aktiv an der Reform mitzuwirken.
Forderung nach umfassenden Reformen
Die Koalition hatte sich ursprünglich vorgenommen, die Zivilgesellschaft zu stärken und Verbesserungen in verschiedenen Bereichen, wie etwa der Bürokratieentlastung und der Förderung von Sachspenden, vorzunehmen. Die im Entwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes fehlenden Punkte führen dazu, dass Fachleute wie Prof. Dr. Sebastian Unger darauf hinweisen, dass ein umfassender Austausch mit den betroffenen Verbänden und der Finanzverwaltung dringend erforderlich ist.
Auswirkungen auf die Praxis der gemeinnützigen Arbeit
Angesichts der Bedeutung des Gemeinnützigkeitsrechts für zehntausende von Stiftungen und Hunderttausende von Vereinen in Deutschland werden die Auswirkungen des Gesetzes weitreichend sein. Die Verbände fordern eine Modernisierung, die nicht nur für die Organisationen selbst von Vorteil ist, sondern auch für die vielen Menschen, die auf deren Hilfe angewiesen sind.
Schlussfolgerung
Langfristig wird sich zeigen, ob das Steuerfortentwicklungsgesetz tatsächlich zu einer Stärkung der Zivilgesellschaft führt oder ob es bestehende Unsicherheiten und Herausforderungen verschärfen wird. Der Bundesverband Deutscher Stiftungen setzt weiterhin auf einen Dialog mit der Politik, um die Interessen der gemeinnützigen Organisationen zu fördern und optimale Bedingungen für deren Arbeit zu schaffen.
Für weitere Informationen und Fragen steht das Büro des Bundesverbands Deutscher Stiftungen zur Verfügung:
Michael Jung Persönlicher Referent der Generalsekretärin Leitungsbüro Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V. Karl-Liebknecht-Straße 34 | 10178 Berlin Telefon: 030 89 79 47- 55 E-Mail: presse@stiftungen.org www.stiftungen.org
– NAG