Der Kreistag Südliche Weinstraße hat in seiner jüngsten Sitzung neue Förderrichtlinien für den Bau von Kindertagesstätten eingeführt. Dies geschah in Reaktion auf ein Gerichtsurteil in Bad Ems und ist nun angeglichen worden an die Muster-Richtlinie des Landkreistages. Ab sofort werden alle seit dem 1. Juli 2021 eingegangenen Förderanträge für Kita-Bauten überprüft, um gegebenenfalls zusätzliche Zuschüsse zu gewähren. Die genaue Höhe der Zuschüsse wird case-by-case ermittelt, was bereits im Voraus den Kitaträgern mitgeteilt wurde.
Im Landkreis gibt es insgesamt 76 Kitas, von denen mehr als die Hälfte umgebaut oder neu gebaut werden müssen, um gesetzliche Vorgaben zu erfüllen. Dabei haben 29 Einrichtungen eine kommunale Trägerschaft, 26 werden von einer katholischen und 19 von einer evangelischen Kirchengemeinde betrieben. Der Landkreis selbst betreibt keine Kitas. Die neuen Förderrichtlinien können online unter www.suedliche-weinstrasse.de/kita-foerderrichtlinie eingesehen werden. Die Entscheidung reflektiert den landesweiten Anpassungsbedarf der Förderrichtlinien, der durch das erwähnte Gerichtsurteil ausgelöst wurde, und folgt einem einheitlichen Regelungsansatz, dem der Kreistag zugestimmt hat.