Die Revolution in der Geschlechtsidentität steht vor der Tür! Ab dem 1. November tritt das neue Selbstbestimmungsgesetz in Kraft, das es transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen in Deutschland erleichtert, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen zu ändern. Bereits seit dem 1. August können Anmeldungen vorgenommen werden, und die ersten Schritte sind bereits getan: Im Standesamt Schongau haben sich fünf Personen für eine Änderung angemeldet, während in Weilheim und anderen Städten erste Anfragen eingegangen sind, die jedoch bisher nur vereinzelt zu konkreten Anmeldungen führten.
Das neue Gesetz ersetzt das alte Transsexuellengesetz, das ein aufwendiges Gutachterverfahren erforderte. Jetzt können Betroffene ihre Änderungen selbstbestimmt anmelden – eine lang ersehnte Erleichterung! Die Standesbeamten zeigen sich überrascht über die anfängliche Zurückhaltung, rechnen aber mit steigenden Anmeldungen in den kommenden Wochen. Die Zukunft der Geschlechtsidentität wird spannend – das Selbstbestimmungsgesetz könnte endlich den Durchbruch bringen! Weitere Informationen dazu finden sich in einem aktuellen Artikel auf www.merkur.de.