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Pflegegeld 2024: Was sich für Pflegebedürftige in der Region ändert

Ab dem 1. Januar 2024 wird das Pflegegeld in Deutschland um fünf Prozent erhöht, um Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen betreut werden, finanziell zu entlasten, während Kritiker warnen, dass die Anhebung angesichts der steigenden Pflegekosten nicht ausreicht.

Immer mehr Menschen in Deutschland sind auf Pflege angewiesen, und die Kosten für diese Unterstützung steigen kontinuierlich an. Daher hat die Ampel-Koalition beschlossen, das Pflegegeld ab dem 1. Januar 2024 um fünf Prozent anzuheben. Damit sollen die finanziellen Belastungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige verringert werden. Dies ist die erste Erhöhung seit 2017, und eine weitere Anpassung um 4,5 Prozent ist für den 1. Januar 2025 geplant. Diese Schritte sind Teil einer umfassenden Reform im Pflegebereich, die darauf abzielt, für Entlastung zu sorgen.

Das Pflegegeld richtet sich an pflegebedürftige Menschen, die in ihrem eigenen Zuhause leben und dort von Angehörigen, Freunden oder Ehrenamtlichen betreut werden. Es wird an alle Personen ab Pflegegrad 2 ausgezahlt. Der Betrag, den man erhält, hängt von der Einstufung in einen der Pflegegrade 1 bis 5 ab. Während Pflegegrad 1 keinen Anspruch auf Pflegegeld beinhaltet, profitieren die anderen Grade von der neuen Regelung. Besonders kritikwürdig ist, dass Organisationen wie die Deutsche Stiftung Patientenschutz die Erhöhung als unzureichend erachten. Vorstand Eugen Brysch äußerte, dass die Unterstützung nicht mit den realen Preiserhöhungen mithalten könne und viele Angehörige unter der finanziellen Last leiden.

Änderungen beim Pflegegeld

Die Anpassung des Pflegegeldes bedeutet, dass der monatliche Betrag für die verschiedenen Pflegegrade wie folgt aussieht:

  • Pflegegrad 1: kein Anspruch
  • Pflegegrad 2: 332 Euro (zuvor 316 Euro)
  • Pflegegrad 3: 573 Euro (zuvor 545 Euro)
  • Pflegegrad 4: 765 Euro (zuvor 728 Euro)
  • Pflegegrad 5: 947 Euro (zuvor 901 Euro)

Zusätzlich werden auch die ambulanten Sachleistungen, die für die Pflege durch Dienste in Anspruch genommen werden können, um fünf Prozent angehoben. Dies betrifft folgende Beträge:

  • Pflegegrad 1: kein Anspruch
  • Pflegegrad 2: 760 Euro (zuvor 724 Euro)
  • Pflegegrad 3: 1431 Euro (zuvor 1363 Euro)
  • Pflegegrad 4: 1778 Euro (zuvor 1693 Euro)
  • Pflegegrad 5: 2200 Euro (zuvor 2095 Euro)

Diese neuen Beträge sollen einerseits den pflegebedürftigen Menschen selbst helfen und andererseits eine Wertschätzung gegenüber den pflegenden Angehörigen darstellen, die oft eine immense Verantwortung tragen.

Wann wird das Pflegegeld ausgezahlt?

Das Pflegegeld wird monatlich im Voraus ausgezahlt. Für September 2024 ist dies besonders relevant, da der erste des Monats auf einen Sonntag fällt. Somit wird die Auszahlung am Montag, dem 2. September 2024, erfolgen. Dies gilt sowohl für die gesetzliche als auch für die private Pflegeversicherung.

Ein weiterer Punkt, der in der Reform behandelt wird, sind die finanziellen Entlastungen für Bewohner von Pflegeheimen. Hier sollen die Eigenanteile, die für die reine Pflege aufzubringen sind, schrittweise gesenkt werden. Diese Anpassungen sind auf eine längerfristige Perspektive ausgelegt, um den Druck auf die Betroffenen zu mindern, der entsteht durch die zusätzliche Belastung durch Unterkunft, Verpflegung und Investitionen in die Einrichtungen.

Die Reform umfasst auch ein neues Entlastungsbudget, das die Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege vereinen soll. Dies betrifft zunächst lediglich eine kleine Gruppe, konkret junge Menschen unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5, die Zugang zu einem vorgezogenen Budget von 3.386 Euro haben werden.

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