Lauterbach für Verbot von „begleitetem Trinken“ für Jugendliche
Die aktuelle Diskussion um das „begleitete Trinken“ von Jugendlichen sorgt in Deutschland für Kontroversen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat sich für ein Verbot dieser Praxis ausgesprochen.
Das Jugendschutzgesetz erlaubt es Jugendlichen ab 14 Jahren, im Beisein einer sorgeberechtigten Person Bier, Wein oder Schaumwein zu konsumieren. Lauterbach ist jedoch der Ansicht, dass diese Regelung veraltet und riskant ist. Unter „begleitetem Trinken“ versteht man, dass Minderjährige unter Aufsicht ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten Alkohol trinken dürfen.
Diese Meinung wird auch von weiteren politischen Akteuren geteilt. Die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) und die Berliner Gesundheitssenatorin Ina Czyborra (SPD) unterstützen ebenfalls die Abschaffung des begleiteten Trinkens. „Die Erlaubnis hat mit Blick auf die Präventionsziele keinen Sinn“, erklärte Gerlach dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Czyborra ergänzte, dass Alkoholkonsum die körperliche und geistige Entwicklung von Jugendlichen in hohem Maße gefährde.
Diese Debatte kommt zu einer Zeit, in der der Alkoholkonsum unter Jugendlichen erneut in den Fokus der Öffentlichkeit rückt. Eine Änderung des Gesetzes könnte signifikante Auswirkungen auf die Präventionsarbeit haben und einen wichtigen Schritt in Richtung besserer Jugendschutz darstellen.
Der Ansatz, das „begleitete Trinken“ zu verbieten, hat sowohl Zustimmung als auch Ablehnung erfahren. Befürworter argumentieren, dass ein vollständiges Verbot die Gesundheit der Jugendlichen fördern und das Risiko von Alkoholmissbrauch verringern könnte. Kritiker hingegen befürchten, dass solche Maßnahmen die elterliche Aufsicht schwächen und Jugendliche stattdessen heimlich und unkontrolliert trinken könnten.
Laut verschiedenen Studien hat der Alkoholkonsum unter Jugendlichen starke Auswirkungen auf deren Entwicklung und soziale Integration. Es ist bekannt, dass frühzeitiger und regelmäßiger Alkoholkonsum zu langfristigen gesundheitlichen und sozialen Problemen führen kann. Daher ist die Präventionsarbeit in diesem Bereich von entscheidender Bedeutung.
In jedem Fall steht das Thema nun prominent auf der politischen Agenda, und es bleibt abzuwarten, welche konkreten Schritte als Nächstes unternommen werden, um den Jugendschutz in Deutschland zu verbessern.
– NAG