In einer aufsehenerregenden Entwicklung hat das Landgericht Dortmund die Hauptverhandlung gegen vier mutmaßliche Rädelsführer der rechtsextremistischen Vereinigung „Combat 18 Deutschland“ eröffnet. Die Anklage des Generalbundesanwalts wurde vom 7. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf am 28. Juni 2024 zugelassen.
Die Angeklagten, darunter Stanley R. (48), Keven L. (43), Gregor M. (44) und Robin S. (39), sollen trotz des seit Oktober 2020 bestehenden Verbots die Organisation bis Frühjahr 2022 aktiv weitergeführt haben. Ihnen wird vorgeworfen, konspirative Treffen organisiert, Aufnahmeverfahren durchgeführt und Merchandising-Artikel produziert zu haben.
Die Entscheidung zur Eröffnung der Hauptverhandlung vor dem Landgericht Dortmund ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Die Vereinigung zählte laut Anklage lediglich 20 Mitglieder und konnte in eineinhalb Jahren nur zwei neue Mitglieder gewinnen. Ihre Aktivitäten und Veranstaltungen fanden keinen relevanten Zulauf, was auf eine geringe Anziehungskraft hindeutet.
Mit dieser Gerichtsverhandlung wird ein deutliches Signal gegen rechtsextremistische Organisationen gesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass das Handeln dieser Gruppen nicht toleriert wird und konsequent juristisch verfolgt wird. Die Hauptverhandlung gegen die mutmaßlichen Führungskräfte von „Combat 18 Deutschland“ unterstreicht die Bedeutung des Rechtsstaats im Kampf gegen Extremismus und Gewalt. – NAG