Ein skandalöser Fall im Jobcenter Märkischer Kreis sorgt für Aufsehen: Über viereinhalb Jahre lang versuchte das Jobcenter, eine rechtswidrige Rückforderung eines Überbrückungsdarlehens von 931,09 Euro an eine arbeitssuchende Frau zu erzwingen. Trotz klarer rechtlicher Vorgaben, die die Aufrechnung im August 2019 als unzulässig einstufen, schaltete das Jobcenter ein Inkassounternehmen ein, um die Forderung durchzusetzen. Experten der Widerspruchsstelle waren sich der Rechtslage bewusst, blieben jedoch in den Händen ihrer Vorgesetzten, die weiteren Kampfgeist bei der Klägerin entfachten.
Erst nach langer juristischer Auseinandersetzung und einem zweiten Erörterungstermin am 15. August 2024 erhielt die Frau eine Rückerstattung von 513,80 Euro zugesprochen. Doch die verantwortliche Richterin verweigerte ein ausführliches Urteil, und das Jobcenter zeigt sich bislang wenig kooperativ bei der Zahlung. Die Frustration der Klägerin ist verständlich: Ihr Recht wurde seitens der Behörden wiederholt ignoriert, und eine weitere Untätigkeitsklage steht im Raum. In diesem haarsträubenden Fall wird die Qualitätssicherung im Jobcenter zur Farce! Wie www.lokalkompass.de berichtet, bleibt die Frage offen, wie viele ähnliche Fälle unentdeckt bleiben.