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Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer: Probleme und Fortschritte in Nordhessen

In der Region Kassel sind derzeit etwa 3000 ausreisepflichtige Personen, die oft aufgrund fehlender Ausreisedokumente eine Duldung erhalten haben, während die Behörden mit der Rückführung überlastet sind und die Debatte über Abschiebungen erneut angestoßen wird (Stand: 09.09.2024).

In der Region Kassel gibt es ein drängendes Problem mit ausreisepflichtigen Personen. Aktuelle Zahlen zeigen, dass etwa 3000 Menschen in diesem Regierungsbezirk leben, die eigentlich Deutschland per rechtlicher Entscheidung verlassen sollten. Diese Größenordnung verdeutlicht die Herausforderungen, mit denen die Behörden konfrontiert sind, insbesondere im Kontext der Flüchtlingspolitik und der rechtlichen Rahmenbedingungen für Abschiebungen.

Die Situation wird zusätzlich kompliziert durch die unterschiedlichen gesetzlichen Vorgaben, um die Rückführung dieser Personen zu ermöglichen. Laut der Dublin-III-Verordnung müssen Rückführungen innerhalb einer festgelegten Frist von sechs Monaten erfolgen, nachdem ein Asylbewerber in ein europäisches Land eingereist ist. Ein konkreter Fall, der die Komplexität dieser Materie verdeutlicht, ist die Situation eines mutmaßlichen Täters aus Solingen, dessen Abschiebung nach Bulgarien nicht rechtzeitig umgesetzt werden konnte. Dies hat die Diskussion über die Effizienz der bestehenden Abschieberechtspraktiken neu entfacht.

Überlastung der Behörden und Rückstände bei Abschiebungen

Das Regierungspräsidium Kassel gibt an, dass im Landkreis Hersfeld-Rotenburg derzeit 150 ausreisepflichtige Personen leben. Diese Personen haben oft nur eine Duldung, die häufig aufgrund fehlender Ausreisedokumente gewährt wird. Der Sprecher des RP Kassel, Hendrik Kalvelage, warnt, dass die Überlastung der Ausländerbehörden maßgeblich zum Stocken der Rückführungen beiträgt. Dies ist besonders besorgniserregend, da in der Region sowohl Sicherheitsbelange als auch rechtliche Anforderungen berücksichtigt werden müssen.

Trotz dieser Herausforderungen gibt es positive Entwicklungen. So ist die Zahl der freiwilligen Ausreisen im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Im Zeitraum von Januar bis Juli 2024 betrug die Zahl freiwilliger Ausreisen 361, im Jahr davor waren es nur 180. Die Behörden führen intensive Rückkehrberatungen durch, um die Betroffenen bei der Rückkehr in ihre Heimatländer zu unterstützen, und bieten dabei auch finanzielle Hilfen an.

Sind die rechtlichen Grundlagen für eine Abschiebung gegeben, dann verfügen die zuständigen Behörden über die Befugnis, ausreisepflichtige Personen mit einer Frist zur Ausreise aufzufordern. Diese Frist soll den Betroffenen die Möglichkeit geben, rechtliche Schritte einzuleiten. Die Zahlen, die das Regierungspräsidium vorlegt, umfassen sowohl abgeschobene Personen als auch solche, die nach der Dublin-III-Verordnung überstellt wurden.

Besondere Maßnahmen gegen Intensivtäter

Ein weiterer Fokus der Behörden liegt auf der sogenannten Gemeinsamen Arbeitsgruppe Intensivtäter (GAI), die seit 2018 aktiv ist. Diese Gruppe befasst sich mit mehrfach straffällig gewordenen Ausländern und potenziellen Gefährdern, um solche Personen möglichst schnell abzuschieben. Seit dem Zeitpunkt der Gründung dieser Arbeitsgruppe konnten über 500 Personen abgeschoben werden. Hinweise darauf, wie viele Gefährder derzeit noch auszuweisen sind, bleiben jedoch vage.

Abschließend ist festzustellen, dass die jetzige Situation des Überhangs an ausreisepflichtigen Personen und die Schwierigkeiten bei den Abschiebungen auch durch begrenzte Ressourcen in den zuständigen Behörden beeinflusst werden. Die anhaltenden Sparvorgaben und die begrenzte Anzahl von Fachkräften im Dezernat für Ausländerrecht sorgen für zusätzliche Herausforderungen. Um der Überlastung entgegenzuwirken, wurden befristete Stellen im Dezernat bis Ende 2024 verlängert, um die Arbeit zu verbessern und die Herausforderungen bei der Rückführung angehen zu können.

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