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„Rundfunkgebühr: Verbraucher in Falle getappt – Rückzahlungen möglich!“

Verbraucherschützer warnen vor einer betrügerischen Webseite zur Rundfunkgebühr, die über 90.000 Menschen in die Kostenfalle gelockt hat, nachdem diese für die Eingabe ihrer Daten ein Entgelt von 29,99 Euro verlangt hat, während der offizielle Service kostenlos ist.

Eine aktuelle Welle von Beschwerden bezüglich einer gefälschten Service-Seite zur Rundfunkgebühr hat das Verbraucherschutzwesen in Deutschland alarmiert. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) berichten von über 90.000 Betroffenen, die in die finanzielle Falle einer dubiosen Website tappen mussten.

Die Webseite: Ein Konzept mit Problemen

Unter der Domain www.service-rundfunkbeitrag.de bietet die SSS-Software Special Service GmbH ihre Dienste an. Diese Seite taucht als erstes Ergebnis bei Google auf, wenn Nutzer nach Informationen zur Rundfunkgebühr suchen. Der klar erkennbare Vorwurf der Verbraucherzentrale besagt, dass für die bloße automatisierte Eingabe der Daten ein Preis von 29,99 Euro verlangt wird, was nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet ist. Dies ist in der Branche nicht nur unüblich, sondern kann auch als Wucher angesehen werden.

Finanzielle Auswirkungen für die Verbraucher

Die Verbraucher haben bisher schätzungsweise 2,7 Millionen Euro an das Unternehmen gezahlt. Viele sind sich wahrscheinlich der rechtlichen Implikationen nicht bewusst. Der Hauptgrund für den großen Zuspruch könnte der Umstand sein, dass viele die Zahlungsforderung nach der Nutzung der vermeintlichen Dienstleistung als rechtskräftig wähnten.

Reaktionen und Rückzahlungen

Die Abmahnung der Verbraucherzentralen hat mittlerweile eine positive Wirkung gezeigt. Laut vzbv zeigen sich die Verantwortlichen der SSS-Software kooperationsbereit und akzeptieren viele Rückforderungen. Betroffene sollten diesbezüglich direkt Kontakt über die bereitgestellte E-Mail-Adresse info@service-rundfunkbeitrag.de aufnehmen.

Rechtslage und weitere Schritte

Für Nutzer, die nach dem 28. Juni 2024 auf der Homepage tätig wurden und eine Rechnung erhalten haben, rät der vzbv, den vermeintlichen Anspruch mithilfe eines Musterbriefes zurückzuweisen. Das Verbraucherschutznetzwerk plant sogar, bei hartnäckigen Zahlungsaufforderungen eine Sammelklage einzureichen, um den betroffenen Verbrauchern zu helfen.

Ausblick auf die Rundfunkgebührenentwicklung

Zusätzlich zur Fragestellung des unrechtmäßigen Gebührenerhebens müssen sich Verbraucher für das Jahr 2025 möglicherweise auf eine weitere Erhöhung der Rundfunkgebühren einstellen. Beitragszahler haben jedoch das Recht, bei Erhalt eines Erhöhungsbescheids Widerspruch einzulegen.

Die aktuellen Geschehnisse verdeutlichen die Herausforderungen, mit denen Verbraucher im Umgang mit Online-Diensten konfrontiert sind. Eine klare Kommunikation und das Bewusstsein für rechtliche Rahmenbedingungen sind entscheidend, um in der digitalen Welt geschützt zu bleiben.

NAG

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