Der Bund und die Länder haben eine bahnbrechende Entscheidung getroffen: Ein neues Schiedsgericht wird die Rückgabe von NS-Raubgut in Deutschland revolutionieren! Dieses Gericht, das im Jahr 2025 seine Arbeit aufnehmen soll, wird die Hauptinstanz bei strittigen Rückgaben und ermöglicht es den Opfern oder deren Nachfahren, ohne Zustimmung der Museen vorstellig zu werden. Kulturstaatsministerin Claudia Roth kündigte an, dass dies die Rückgabe nicht nur „verbessern, sondern auch beschleunigen“ wird.
Mit der Gründung dieses Schiedsgerichts werden bestehende Kommissionen zur Rückgabe von entzogenem Kulturgut ersetzt. Der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, bezeichnete dies als wichtigen Schritt hin zu einem verbindlichen Restitutionsgesetz, das in anderen Ländern bereits existiert. Die Finanzierung wird gleichmäßig zwischen Bund und Ländern aufgeteilt, und eine Evaluation ist geplant, um die Effizienz des Verfahrens nach den ersten Entscheidungen zu überprüfen.
Diese Reform ist eine Reaktion auf lange bestehende Forderungen und setzt ein starkes Zeichen für Deutschlands Bereitschaft, sich mit seiner Geschichte auseinanderzusetzen. Weitere Details zu dieser wegweisenden Initiative sind bei www.nau.ch zu finden.