Ein Vorfall im Zug zwischen Freiburg im Breisgau und Wien wirft Fragen zur Identitätskontrolle und Kundenerfahrungen im Schienenverkehr auf. Eine 81-jährige Frau aus Deutschland wurde am 18. Juni mit einem hohen Bußgeld konfrontiert, lediglich weil ihr Spitzname auf ihrem Zugticket stand.
Ein Missverständnis mit Folgen
Die ältere Dame, die auf dem Ticket den Namen „Heidi“ angegeben hatte, musste 252 Franken (rund 258 Euro) zahlen, nachdem ein Kontrolleur der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) festgestellt hatte, dass der Name im Personalausweis „Heidemarie“ lautete. Diese Regelung führt zu einem erheblichen Unmut bei den Reisenden und stellt die Praktikabilität solcher Bestimmungen in Frage.
Reaktion der Reisenden und Mitreisenden
Während des Vorfalls fühlte sich nicht nur die betroffene Frau ungerecht behandelt; auch andere Fahrgäste waren über das Verhalten des SBB-Mitarbeiters schockiert. Ein Mitreisender entschloss sich letztendlich, die Buße zu bezahlen, um dem Ehepaar weitere Unannehmlichkeiten zu ersparen. „Alle fanden, das geht doch nicht“, sagte er dem Nachrichtenportal Tagesanzeiger und fügte hinzu, dass es dem Mitarbeiter offensichtlich unangenehm war, diese Situation herzustellen.
Rangelei mit den Vorschriften
Die Situation verdeutlicht die strengen Vorschriften der SBB zur Ticketkontrolle und deren oft wenig flexible Anwendung. Ein Sprecher der SBB erklärte, dass eine Identifikation mit einem Kurznamen oft Schwierigkeiten verursachen kann und im Normalfall das Geburtsdatum zur Klärung herangezogen wird. Im Fall der 81-Jährigen war dies jedoch nicht gegeben.
Entschuldigung der SBB und Auswirkungen auf die Reisenden
Nach der Kontrolle in Zürich, die ohne weitere Probleme verlief, entschuldigte sich die SBB für die vorherigen Unannehmlichkeiten. Die 81-Jährige berichtete, dass die Aufregung ihre Reise erheblich beeinträchtigt hätte, obwohl die zweite Kontrolle problemlos war. Der Vorfall wirft die Frage auf, wie wichtig ein kundenfreundlicher Umgang im öffentlichen Verkehr ist und wie solch eine Situation in Zukunft vermieden werden kann.
Hoffnung auf Rückerstattung
Das Ehepaar hat den Vorfall der SBB gemeldet in der Erwartung, dass der hilfsbereite Mitreisende sein Geld zurückerstattet bekommt. Ein Sprecher der SBB kündigte an, dass man in Kontakt mit diesem Zuggast treten werde, um die Angelegenheit zu klären. Es bleibt abzuwarten, ob solche Vorkommnisse in Zukunft zu Änderungen in der Kundenpolitik der SBB führen.
– NAG