Das Selbstbestimmungsgesetz tritt am 1. November in Kraft und revolutioniert die rechtliche Lage für trans, inter und nicht-binäre Personen in Deutschland! Der queere Verband LSVD+ bezeichnet diesen Schritt als „riesigen queerpolitischen Meilenstein“, da er die komplizierten Regelungen des alten Transsexuellengesetzes ablöst. Betroffene können nun ihren Geschlechtseintrag und Namen fast ohne Bürokratie ändern. Hierfür müssen sie sich beim Standesamt anmelden und nach einer dreimonatigen Wartefrist eine weitere Bestätigung einholen.
Trotz der Vorfreude auf die neuen Regelungen gibt es Bedenken hinsichtlich der Umsetzung. In Berlin wurden bereits etwa 1.200 Anmeldungen registriert, wobei die Zahlen stark schwanken. Während einige Bezirke wie Reinickendorf nur 46 Anträge erhielten, waren es in Friedrichshain-Kreuzberg bereits 208. Die Bezirksämter kämpfen allerdings mit personellen und räumlichen Engpässen, was die Durchführung der Änderungen erschwert. Kritiker warnen vor unklaren Vorgaben und fordern eine schnellere und verständlichere Umsetzung. Dennoch freut sich die Community auf den Paradigmenwechsel von Pathologisierung zu Selbstbestimmung, ein Fortschritt, der in der Vergangenheit schmerzlich vermisst wurde. Details zu diesem Thema sind in einem aktuellen Artikel auf taz.de nachzulesen.