Die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und der Offenen Ganztagsschule (OGS) steht im Fokus der Aufmerksamkeit, da sie entscheidend für die frühkindliche Entwicklung und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist. In Deutschland sind die Landkreise und Kommunen gesetzlich verpflichtet, jedem Kind einen Betreuungsplatz zu bieten. Ab dem 1. August 2026 erhalten erstmals alle neuen Grundschülerinnen und -schüler einen bundesweiten Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz, was die Anforderungen an die bestehende Infrastruktur in den Kommunen erheblich erhöhen wird.
Die Notwendigkeit, qualitativ hochwertige und bezahlbare Betreuungsoptionen zu schaffen, wurde in den letzten Wochen verstärkt diskutiert, um den rechtlichen Vorgaben gerecht zu werden. Experten warnen vor einer möglichen Überlastung, sollten die benötigten Plätze nicht rechtzeitig geschaffen werden. Relevante Informationen zu diesem Thema sind unter rp-online.de zu finden.