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Steuererklärung verpasst? So vermeiden Sie hohe Strafen!

Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2023 ist am 2. September 2024 verstrichen, was für betroffene Steuerpflichtige in München erhebliche finanzielle Konsequenzen wie Verspätungszuschläge oder sogar Zwangsgelder von bis zu 25.000 Euro nach sich ziehen kann.

In Deutschland besteht eine klare Frist für die Einreichung der Steuererklärung, die für das Steuerjahr 2023 am 2. September abgelaufen ist. Diese Frist ist für alle Steuerpflichtigen zu beachten, insbesondere für Selbstständige und bestimmte Personengruppen, die zur Abgabe verpflichtet sind. Aber was passiert, wenn man diese Frist versäumt? Die Antworten auf diese Frage sind von Bedeutung, insbesondere wenn man bedenkt, dass die finanziellen Konsequenzen erheblich sein können.

Steuerpflichtige, die sich nicht fristgerecht um ihre Steuererklärung kümmern, sehen sich möglicherweise einer Reihe von Konsequenzen gegenüber. In der Regel sind Angestellte von dieser Pflicht ausgenommen, doch für Selbstständige, bestimmte Verheiratete und andere spezifische Gruppen gilt diese Verpflichtung. Die Gruppen, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, beinhalten unter anderem Personen mit selbständiger Tätigkeit, verheiratete Paare in bestimmten Steuerklassen und Angestellte, die neben ihrem regulären Einkommen zusätzliche Einkünfte erzielen.

Verlängerungsoption bei Versäumnis der Frist

Ein möglicher Ausweg für diejenigen, die die Frist verpasst haben, ist die Beantragung einer Fristverlängerung. Der Lohnsteuerhilfeverein weist jedoch darauf hin, dass dies nur in außergewöhnlichen Fällen möglich ist, etwa wenn unvorhergesehene Umstände die fristgerechte Abgabe verhindert haben. Sollte das Finanzamt einer Verlängerung zustimmen, wird ein neuer Termin für die Einreichung festgelegt. Wer eine steuerliche Beratung in Anspruch nimmt, erhält zudem einen längeren Zeitraum, nämlich bis zum 2. Juni 2025, ohne einen Antrag auf Fristverlängerung stellen zu müssen.

Egal wie man es dreht, die Nichteinhaltung der Frist kann zur Folge haben, dass ein Verspätungszuschlag fällig wird. Wie hoch dieser ausfällt, liegt im Ermessen des Finanzamtes. Hierbei berücksichtigt die Behörde oft die individuelle Situation des Steuerpflichtigen. Insbesondere, wenn eine Steuerrückerstattung zu erwarten ist, zeigt sich das Finanzamt in der Regel kulant. Für den Fall, dass 14 Monate nach Ablauf des Steuerjahres noch keine Erklärung eingereicht wurde, wird ein Verspätungszuschlag von 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer fällig, wobei die Mindestsumme 25 Euro pro Monat beträgt und in speziellen Fällen bis zu 25.000 Euro erreicht werden kann.

Drastische Maßnahmen bei weiterem Versäumnis

Sollte die Steuererklärung trotz mehrfacher Aufforderung durch das Finanzamt nicht eingereicht werden, können drastische Maßnahmen ergriffen werden. Dies umfasst die Androhung eines Zwangsgeldes, das bis zu 25.000 Euro betragen kann, abhängig von der Höhe der Steuerlast und der finanziellen Situation des Einzelnen. Das Finanzamt wird dabei auch die bisherigen Abgabenverhalten des Steuerpflichtigen berücksichtigen. In besonders schweren Fällen kann es sogar zu einer Ersatzzwangshaft kommen, wobei dies zuvor von einem Gericht geprüft werden muss.

Zusätzlich zur Möglichkeit eines Einspruchs gegen die Festsetzung des Zwangsgeldes, kommt es in solchen Fällen auch zu einer steuerlichen Schätzung, wenn die Erklärung nicht fristgerecht eingereicht wird. Diese Schätzung bemisst sich häufig anhand der Einnahmen aus den Vorjahren, was für viele Steuerzahler nachteilig sein könnte.

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