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Steuererleichterungen für Menschen mit Behinderung: Bis zu 7400 Euro sparen!

Im Jahr 2024 profitieren Menschen mit Behinderung in Deutschland von erheblichen Steuererleichterungen, da sie je nach Grad der Behinderung (mindestens 50) bis zu 7.400 Euro bei der Steuererklärung geltend machen können, was eine wichtige finanzielle Unterstützung für die rund 7,8 Millionen Betroffenen darstellt.

Die bevorstehende Steuererklärung 2024 bringt für Menschen mit Behinderung spürbare finanzielle Erleichterungen, die nicht nur die Betroffenen selbst, sondern auch die Gesellschaft insgesamt entlasten können.

Finanzielle Vorteile für Menschen mit Behinderung

In Deutschland stehen rund 7,8 Millionen Menschen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 vor einer wichtigen Steuererklärung. Diese Gruppe, die etwa 9,4 Prozent der Gesamtbevölkerung ausmacht, kann von diversen steuerlichen Vorteilen profitieren. Bei der Einkommens- und Lohnsteuer haben diese Personen Anspruch auf einen Behinderten-Pauschbetrag, der je nach Grad der Behinderung variiert.

Steuerliche Entlastungen: Von Pauschalen zu tatsächlichen Kosten

Für Menschen mit einem Behinderungsgrad von 50 beträgt der Pauschbetrag 1140 Euro, wohingegen Personen mit 100 GdB sogar bis zu 2840 Euro geltend machen können. Die Möglichkeit, entweder Pauschbeträge anzusetzen oder tatsächlich entstandene Kosten wie Heilbehandlungen oder Arzneikosten als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung anzugeben, verschafft den Betroffenen zusätzlichen finanziellen Spielraum.

Besondere Regelungen für stark behinderte Menschen

Erwähnenswert sind die erhöhten Pauschbeträge für blinde, taub-blinde und hilflose Menschen. Diese können bis zu 7400 Euro jährlich ansetzen, um die Belastungen für alltägliche Hilfen und Pflegekosten zu decken. Diese Regelungen zeigen, welche Wertschätzung der Gesellschaft für die Herausforderungen aufgebracht wird, mit denen diese Personen konfrontiert sind.

Fahrkosten: Ein weiterer finanzieller Aspekt

Zusätzlich ist es für gehbehinderte Menschen möglich, eine behindertenbedingte Fahrkostenpauschale zu beantragen. Diese kann bis zu 4500 Euro für schwerstpflegebedürftige Personen betragen und ist ein bedeutender Beitrag zur Entlastung der Alltagskosten und Fahrten zu Behandlungsterminen.

Vorteile für Familien und pflegende Angehörige

Familienangehörige, die Pflege leisten, profitieren ebenfalls von steuerlichen Erleichterungen. Diese Regelungen fördern nicht nur die Selbstständigkeit der Betroffenen, sondern unterstützen auch die Familienstrukturen, indem sie deren finanzielle Belastung mindern. Diese umfassenden Maßnahmen tragen dazu bei, ein inklusives und unterstützendes Umfeld für alle Menschen mit Behinderung zu schaffen.

Die bevorstehenden Änderungen in der Steuererklärung unterstreichen die Bedeutung von Chancengleichheit und Unterstützung für Menschen mit Behinderung. Es ist unerlässlich, die Gesellschaft für diese Themen zu sensibilisieren, damit auch in Zukunft alle Betroffenen von den vorhandenen Möglichkeiten profitieren können.

NAG

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