In Deutschland sind schätzungsweise zehn Millionen Menschen von einer Behinderung betroffen. Obwohl ein großes Augenmerk auf diejenigen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 und höher gelegt wird, sollten auch die finanziellen Erleichterungen für Personen mit einem GdB von 30 nicht vernachlässigt werden. Diese weniger offensichtlichen Vorteile können eine bedeutende Unterstützung im Alltag bieten.
Steuerliche Unterstützung bei Behinderungsgrad 30
Personen mit einem GdB von 30 haben einen Anspruch auf einen Behinderten-Pauschbetrag von 620 Euro pro Jahr. Dieser Pauschbetrag erkennt die zusätzlichen Kosten an, die Menschen mit Behinderungen häufig im Alltag haben, wie zum Beispiel für spezielle Hilfsmittel oder medizinische Ausgaben.
Laut dem Lohnsteuerhilfeverein dient dieser Freibetrag dazu, die finanziellen Belastungen, die mit einer Behinderung einhergehen, abzumildern. Bei der Steuererklärung erfolgt die Geltendmachung des Pauschbetrages über die Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ zur Einkommensteuererklärung. Ein Vorteil ist, dass seit 2021 die zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen, die zuvor notwendig waren, um den vollständigen Pauschbetrag zu erhalten, entfallen sind.
Kostenerstattung und weitere Möglichkeiten
Sollten die Ausgaben die Höhe des Pauschbetrags übersteigen, können diese Kosten als außergewöhnliche Belastungen gesondert aufgeführt werden. Es ist entscheidend, alle Rechnungen und Belege aufzubewahren, um bei einer eventuellen Prüfung durch das Finanzamt entsprechende Nachweise erbringen zu können.
Regelungen zur Gleichstellung
Interessanterweise können Menschen mit einem GdB unter 50 sich unter bestimmten Voraussetzungen mit schwerbehinderten Personen gleichstellen lassen. Dies kann insbesondere für Arbeitnehmer relevant sein, die aufgrund ihrer Behinderung Schwierigkeiten haben, einen Arbeitsplatz zu finden oder diesen zu halten. Ein Antrag auf Gleichstellung muss bei der Agentur für Arbeit gestellt werden. Ist dieser erfolgreich, können auch sie in den Genuss bestimmter Leistungen kommen, die normalerweise nur schwerbehinderten Menschen zustehen.
Gesellschaftliche Relevanz
Diese steuerlichen Regelungen und Unterstützungsangebote sind nicht nur für die betroffenen Personen von Bedeutung. Sie werfen auch ein Licht auf den gesamtgesellschaftlichen Umgang mit Behinderungen. Indem die finanzielle Belastung von Menschen mit Behinderungen gemindert wird, zeigt die Gesellschaft Toleranz und Verständnis für die Herausforderungen, denen diese Menschen begegnen. Die Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit einem GdB von 30 ist somit ein wichtiger Schritt zu mehr Inklusion und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die steuerlichen Vorteile und die Möglichkeit zur Gleichstellung auch Menschen mit einem GdB von 30 zugutekommen. Diese Regelungen haben das Potenzial, das Leben der Betroffenen positiv zu beeinflussen und ihnen den Alltag zu erleichtern. Es ist wichtig, sich über diese Möglichkeiten umfassend zu informieren und sie wahrzunehmen.
– NAG